Pressemitteilung | Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Bundesregierung muss am Parlamentsbeschluss zum Energieeinspargesetz festhalten

(Berlin) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die energieeinsparrechtlichen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude nicht - wie ursprünglich vorgesehen - noch in dieser Legislaturperiode neu regeln. Dies teilte ein Vertreter des BMWi auf einer Veranstaltung des Zentralen Immobilienausschusses mit. "Die Bundesregierung setzt sich damit nicht nur über den Beschluss des Deutschen Bundestages hinweg, sie widerspricht auch ihrer eigenen Effizienzstrategie Gebäude", warnte BEE-Vizepräsident Karl-Heinz Stawiarski. Das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes werde so nicht erreicht.

"Augenfällig ist in diesem Zusammenhang, dass auch der diese Woche neu vorgelegte Entwurf für den Klimaschutzplan 2050 lediglich Absichtserklärungen enthält, ohne konkrete Fristen zu nennen. Ein so wichtiges Mammutprojekt wie die Dekarboniserung Deutschlands kann jedoch ohne Leitplanken und verbindliche Meilensteine nicht funktionieren", so Stawiarski weiter.

"Mit der Entscheidung setzt die Bundesregierung die Hängepartie im Wärmemarkt fort. Anstatt für langfristige Planungs- und Investitionssicherheit zu sorgen, fehlt es weiterhin an verlässlichen Voraussetzungen. Flexible Vorgaben würden es Hauseigentümern und Investoren ermöglichen, die ökonomisch sinnvollsten Lösungen für ihre Gebäude zu wählen", betont Stawiarski.

Stattdessen sollen laut Wirtschaftsministerium in dieser Legislaturperiode lediglich die Anforderungen für den Niedrigstenergiegebäude-Standard für öffentliche Gebäude definiert werden. Angesichts von allein knapp 20 Millionen Gebäuden in Deutschland ist das zu wenig, um einen ausreichenden Beitrag zum Erreichen der Energie- und Klimaziele zu leisten, wie sie seit den Beschlüssen der Weltklimakonferenz in Paris gelten.

Hintergrund

Das Energieeinspargesetz sieht vor, dass Deutschland bis Ende des Jahres die EU-Vorgaben zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden für Nichtwohngebäude und bis Ende 2018 für Wohngebäude umsetzt. Ein Niedrigstenergiegebäude ist ein Gebäude, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der Energiebedarf des Gebäudes muss sehr gering sein und soll zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus Erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

Erst Mitte August hatte das BMWi selbst in seinem Diskussionspapier "Grünbuch Energieeffizienz" weitere Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wärmemarktes angemahnt. Ohne zusätzliche Anstrengungen seien die Herausforderungen nicht zu meistern, so das BMWi.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 27581700, Fax: (030) 275817020

(sy)

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