Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Bundesregierung soll Beschluss des Bundesrates zur Novelle der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung aufgreifen

(Bonn/Berlin) - Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. fordert von der Bundesregierung die Initiative des Bundesrates zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung aufzugreifen und entsprechend umzusetzen.

Nach der im September letzten Jahres in Kraft getretenen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist es nicht mehr zulässig, bestimmte Maschinen und Geräte in Wohngebieten, an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten zu gebrauchen. Damit sind auch die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung nur Werktags von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt. Darüber hinaus ist aber auch das Befüllen rollbarer Müllbehälter durch Privatpersonen oder Gewerbetreibende sowie das Bereitstellen dieser Behälter am Straßenrand außerhalb dieser Zeiten nicht erlaubt.

bvse-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Fischer: "Wir stimmen dem Bundesrat inhaltlich voll zu, der in der momentanen Regelung einen unzumutbaren Eingriff in die Notwendigkeiten der kommunalen Daseinsvorsorge sieht. Wir brauchen in diesem Bereich mehr Flexibilität und meinen, dass mit einer Vorverlegung der erlaubten Betriebszeiten von 7.00 Uhr auf 6.00 Uhr der Lärmschutz der Bevölkerung ausreichend gewährleistet ist!"

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) Hohe Str. 73 53119 Bonn Telefon: 0228/988490 Telefax: 0228/9884999

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