Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Bundessteuerberaterkammer fordert Klarstellung bei den Rechnungsangaben

(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer plädiert an die Finanzverwaltung, dem wachsenden Durcheinander bei den Rechnungsangaben mit einem einzigen klarstellenden Anwendungsschreiben ein Ende zu bereiten und die Umsatzsteuer damit handhabbarer zu machen.

Mittlerweile existieren drei Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit Erläuterungen zur korrekten Ausstellung von Rechnungen. Hintergrund ist das deutsche Umsatzsteuergesetz, das zum 1. Januar 2004 infolge der EU-Vorschriften zu den Rechnungsangaben geändert wurde und viele Zweifelsfragen offen ließ. Damit die Umsatzsteuer im alltäglichen Massenverfahren schnell und sicher angewendet werden kann, plädiert die Bundessteuerberaterkammer dafür, diese drei Erlasse in einem einzigen Schreiben zu den erforderlichen Rechnungsangaben zusammenzufassen. Darin müsste eine Checkliste für einzelne Rechnungstypen enthalten sein, die etwa unter Kleinbetragsrechnungen stichwortartig die erforderlichen Rechnungsangaben aufführt.

Ein weiteres Problem ergibt sich beim Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Nach der neuen Rechtslage muss seit dem 1. August 2004 z. B. ein Bauhandwerker seinen Kunden darüber unterrichten, dass seine Rechnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren sind. Durch den kurzen Zeitabstand zwischen Veröffentlichung und In-Kraft-Treten des Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetzes lässt sich die Neuregelung unmöglich auf alle betreffenden Umsätze anwenden. Alle unvollständigen Rechnungen seit August müssten korrigiert werden, um den neuen Anforderungen des Gesetzgebers zu entsprechen. Diese Verfahrensweise kann nicht Ziel des Gesetzgebers gewesen sein. Die Bundessteuerberaterkammer regt daher eine Billigkeitsregelung für eine Übergangsphase an.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: 030/2400870, Telefax: 030/24008799

NEWS TEILEN: