Pressemitteilung | Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V.

Bundestag beschließt Antrag zur maritimen Wirtschaft: Innovation und Forschung als Wettbewerbsvorteil der deutschen Seehäfen / ZDS begrüßt Beschluss zur maritimen Wirtschaft / Beschluss beinhaltet wichtige Forderungen zum Beihilferecht und zur Einfuhrumsatzsteuer / Vereinfachung des Planungs- und Umweltrechts muss im Wahljahr 2017 auch angegangen werden

(Hamburg) - Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) begrüßt den Bundestagsbeschluss des Fraktionsantrags der CDU/CSU und SPD zur Innovation und Forschung als Wettbewerbsvorteil der deutschen maritimen Wirtschaft. Damit wird im Vorfeld der am kommenden Dienstag in Hamburg stattfindenden 10. Nationalen Maritimen Konferenz ein klares Bekenntnis zum deutschen Seehafenstandort zum Ausdruck gebracht.

"Der Beschluss hebt die herausragende Bedeutung der deutschen Seehäfen als Logistikdienstleister sowie als Wachstumsmotor für die gesamte deutsche Wirtschaft hervor. Der Bundestag erkennt an, dass sich die erfolgreiche deutsche Hafenwirtschaft in einem Umfeld internationalen Wettbewerbsdrucks befindet und mit schwierigen Rahmenbedingungen konfrontiert ist. Die vom Bundestag geforderten Maßnahmen würden einen wichtigen Beitrag zum weiteren Erfolg der Seehafenbetriebe leisten", erklärte ZDS-Präsident Frank Dreeke.

Der ZDS begrüßt die für die deutschen Seehäfen wichtigen Forderungen des Bundestages u.a. zur praxisgerechten Anwendung des Beihilferechts unter Berücksichtigung der geografischen Besonderheiten deutscher Seehäfen ebenso wie die Forderung nach der Engpassbeseitigung der Hinterlandanbindungen und nach dem Ausbau der seewärtigen Zufahrten von und zu den deutschen Seehäfen. Auch die Forderung des ZDS zur Reform der Einfuhrumsatzsteuer zur Beseitigung gravierender Wettbewerbsnachteile deutscher Seehäfen im Gegensatz zu benachbarten europäischen Seehäfen und die Forderung nach einer Ermäßigung der EEG-Umlage für die Landstromversorgung von Schiffen wurden im Beschluss aufgenommen.

Hervorzuheben ist auch die geplante Fortführung des Förderprogramms IHATEC über 2020 hinaus. "Damit sich deutsche Seehäfen im internationalen Wettbewerb auch zukünftig weiterhin behaupten können, ist es besonders wichtig, dass erhebliche Wettbewerbsnachteile, wie sie beispielsweise bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer existieren, behoben werden", sagte ZDS-Präsident Dreeke.

Im Hinblick auf die Digitalisierung in der maritimen Wirtschaft - der Themenschwerpunkt der diesjährigen Nationalen Maritimen Konferenz - beinhaltet der Beschluss wichtige Forderungen wie den Ausbau der IT-Infrastruktur und die notwendige Gewährleistung der Sicherheit der Systeme.

Mit Blick auf die anstehenden Wahlen in einigen Bundesländern und beim Bund erwartet der ZDS, dass auch die Vereinfachung des Umwelt- und Planungsrechts angegangen wird. "Wir setzen auf die Impulse aus dem Innovationsforum Planungsbeschleunigung, das seinen Bericht in Kürze vorlegen wird", sagt Frank Dreeke. "In der Vergangenheit haben sich wichtige Infrastrukturvorhaben wie beispielsweise die Fahrrinnenanpassung von Elbe und Weser immer wieder verzögert. Eine Vereinfachung des Umwelt- und Planungsrechts ist daher zwingend erforderlich."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. Pressestelle Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg Telefon: (040) 366203, Fax: (040) 366377

(sy)

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