Pressemitteilung | DGHO e.V. - Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie

Bundestag beschließt Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung / Vorstand der DGHO befürchtet negative Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis von Ärzten und Patienten

(Berlin) - Der Bundestag hat nach heutiger intensiver Debatte den Gesetzentwurf Brand/Griese beschlossen, mit dem die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verboten wird. Das Gesetz soll die Aktivitäten der Sterbehilfevereine treffen, die auch vom Vorstand der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. vehement abgelehnt werden. Für die Ärzteschaft steht jedoch bei der jetzt beschlossenen strafrechtlichen Regelung die ärztlich assistierte Selbsttötung im Mittelpunkt.

Die Definition der "Geschäftsmäßigkeit" in dem beschlossenen Gesetz ist problematisch. Wichtigstes Kriterium für die "Geschäftsmäßigkeit" ist die wiederholte Beratung von Patienten, die sich mit Selbsttötungsabsichten tragen. Bereits die Wiederholungsabsicht für eine solche Beratung reicht für den Straftatbestand aus.

Nach Einschätzung des DGHO-Vorstands geraten Ärzte in einer solchen Situation zwangsläufig in das Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft, auch wenn dies von den Initiatoren des Gesetzes nicht beabsichtigt war. Eine ergebnisoffene Beratung von Patienten, die sich mit Selbsttötungsabsichten tragen, wird schwerst belastet, ja nicht mehr möglich sein. Nur, wenn der Arzt bereits zu Beginn des Gesprächs darauf hinweist, dass er eine Hilfe de facto nicht leisten darf, kann er sich vor dem Verdacht einer strafbaren Handlung schützen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten wird damit gestört und der Gesprächsfaden droht abzureißen.

Trotz eindringlicher Appelle in der Bundestagsdebatte, dass sich der Staat in dieser existenziellen Grenzsituation zurückhalten und den Menschen den Weg einer Gewissensentscheidung nicht versperren sollte, trotz der Voten der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats sowie zahlreicher deutscher Strafrechtler, und trotz der Bedenken des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Verfassungskonformität des Gesetzentwurfs fiel das Votum des Bundestags mit 360 gegen 233 Stimmen bei 9 Enthaltungen überraschend eindeutig aus. Bereits in der Debatte äußerte die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Erwartung, dass gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht geklagt werden wird.

Der Vorstand der DGHO kann die Entscheidung des Bundestags nur akzeptieren und hofft auf eine praktische Anwendung des Gesetzes durch Staatsanwaltschaften und Gerichte, die Handlungsspielräume und Gewissensentscheidungen für die Ärzte und ihre Patienten offen lässt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO) Pressestelle Alexanderplatz 1, 10178 Berlin Telefon: (030) 27876089-0, Fax: (030) 27876089-18

(cl)

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