Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Bundestag muss Senkung der Gewerbesteuerumlage beschließen

(Berlin) - Nachdrücklich unterstützt der Deutsche Städte- und Gemeindebund den
Antrag von CDU/CSU und FDP, die Gewerbesteuerumlage abzusenken. Am Rande der Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses, die am 17. April zu diesem Thema stattfindet, erläutert das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, in Berlin:

"Die jüngsten Anhebungen der Gewerbesteuerumlage zu Gunsten von Bund und Ländern sind unangemessen und müssen schleunigst zurückgenommen werden!" Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt daher den entsprechenden Bundestagsantrag und appelliert an die Mehrheit im Deutschen Bundestag, dem zuzustimmen. Der beispiellose Absturz der Gewerbesteuer sowie die steigenden Sozialausgaben haben die Kommunen zu einem konjunkturschädlichen und vor Ort inzwischen unübersehbaren Verzicht auf Investitionen gezwungen, dem nur durch eine entsprechende Sofortmaßnahme wirksam begegnet werden kann.

Außerdem ist inzwischen die Begründung für die Umlagenerhöhung entfallen, die das Steuersenkungsgesetz vorsah: Die Erhöhungen vom 01.01.2001 und 01.01.2002 sollten ursprünglich Städte und Gemeinden angemessen an den Steuereinbußen des Steuersenkungsgesetzes beteiligen. Nachdem Teile der Gegenfinanzierung dieses Gesetzes wie die veränderten Abschreibungsmöglichkeiten für bestimmte Branchen verschoben und die Einnahmeprognosen für Kommunen stärker als für Bund und Länder nach unten korrigiert wurden, ist die Geschäftsgrundlage für diese Anhebung der Gewerbesteuerumlage inzwischen weggefallen.

Die kommunalen Finanzen sind in eine bedrohliche Krise geraten. Neueste Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2001 übertreffen noch die vom Deutschen Städte- und Gemeindebund frühzeitig geäußerte Befürchtung, dass sich das Steueraufkommen nach dem Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes verhaltener entwickeln werde, als es im damaligen Gesetzgebungsverfahren vom Bundesfinanzministerium geschätzt worden war. Die Städte und Gemeinden mussten im Jahr 2001 bei der Gewerbesteuer (netto) Mindereinnahmen in Höhe von 2.2 Milliarden € (minus 11,4 %) hinnehmen. Dabei wirkt sich die im Steuersenkungsgesetz vorgesehene weitere Anhebung der Gewerbesteuerumlage ab 01.01.2001 neben anderen Ursachen für die Kommunen einnahmemindernd aus. Nachdem vor allem die Sozialausgaben der Kommunen im letzten Jahrzehnt stark angestiegen sind (allein im 4. Quartal 2001 war noch einmal eine Zunahme um 4,2 % zu verzeichnen, während Investitionszuweisungen von den Ländern um 6,2 % zurückgingen!), sind die Kommunen immer mehr gezwungen, ihre Investitionsausgaben zu kürzen. Investitionen müssten jedoch erheblich steigen, um den bedrohlich angestiegenen Investitionsrückstand abzubauen.

"Nun ist Eile geboten!", so Landsberg, "Da eine Gemeindefinanzreform erst in Jahren wirkt, ist vorab eine Soforthilfe nötig. Eine vernehmlich spürbare Hilfe ließe sich am einfachsten mit einer Senkung der allgemeinen Gewerbesteuerumlage erreichen".

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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