Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Bundestagsbericht zum Ehrenamt enttäuschend

(Berlin) - Der vorgelegte Abschlussbericht zur „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ bringt nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes keinen entscheidenden Fortschritt für das Ehrenamt in den Kommunen. „Die Städte und Gemeinden stehen im Mittelpunkt des bürgerschaftliches Engagements, der Ausbau und die Förderung auf dem Weg zur aktiven Bürgergesellschaft muss in den Gemeinden ansetzen“, betonte Claus Pierer, Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses des DStGB, am 11. Oktober in Schönwölkau. Umso bedauerlicher ist es nach seiner Auffassung, dass die Enquète-Kommission keine konkreten Forderungen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung formuliert hat.

„Nur wenn die Kommunen wieder ihre finanziellen Handlungsspielräume zurückgewinnen und der Staat seine Überregulierung beendet, wird bürgerschaftliches Engagement gestärkt. Hier hat die Kommission aber der Mut verlassen, eigene Forderungen an den Bund zu richten“, bedauerte Pierer.

Besonders wertvoll ist das auf längere Zeit angelegte Ehrenamt des Bürgers. Auch wenn die Möglichkeit projektbezogener oder temporärer Mitwirkung anzuerkennen und zu fördern sei, kommt besondere Bedeutung dem Ehrenamt z. B. in Sportvereinen, Freiwilligen Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder der Kommunalpolitik zu.

Die Stärkung dieses Engagements brauche Bürokratieabbau, stellte Beigeordnete Uwe Lübking fest. Auch hier seien die Vorschläge der Enquète-Kommission nicht ausreichend. So habe sie – wahrscheinlich auf Druck des Finanzministers – die Ausdehnung der so genannten Übungsleiterpauschale abgelehnt. Als Beispiel für weitere bestehende Hindernisse führte Lübking eine Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministers an, nach der Arbeitslosen die Wahrnehmung eines ehrenamtlichen Bürgermeisteramtes faktisch unmöglich gemacht wird.

Auf Unverständnis des Ausschusses stießen viele Forderungen der Enquète-Kommission für den Kommunalen Bereich. „Die dort zu findenden Beispiele, wie Öffentlichkeit von Ratssitzungen und offene Abstimmungen, sind nicht nur in den Kommunalverfassungen verankert, sondern werden auch seit Jahrzehnten vor Ort praktiziert“, stellte Claus Pierer klar. Es sei vollkommen unverständlich, warum eine Kommission, die teure Rechtsgutachten eingefordert und Sachverständigenanhörungen durchgeführt habe, derart wenig über die Praxis Bescheid wisse.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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