Pressemitteilung | Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Bundesverband Erneuerbare Energie: / / EuGH-Urteil gute Nachricht für Stromkunden

(Berlin) - Als gute Nachricht für saubere Energie und die Stromkunden wertet der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Ålands Vindkraft AB (Rechtssache C-573/12). "Die Richter am EuGH haben betont, dass die EU-Mitgliedsstaaten großen Freiraum haben, die Erneuerbaren Energien entsprechend ihren jeweiligen nationalen, demokratisch legitimierten Überzeugungen zu fördern. Damit wird es keine Rosinenpickerei über die Grenzen hinweg geben, was nur das deutsche System deutlich verteuert und die Stromkunden belastet hätte."

Der finnische Windpark-Betreiber Ålands Vindkraft wollte vor dem EuGH durchsetzen, dass er vom schwedischen Fördersystem profitiert. Dies hatten die schwedischen Behörden abgelehnt. Der EuGH gab den Behörden nun Recht.

Die Richter wiesen in ihrem Urteil auch ausdrücklich darauf hin, dass es im Allgemeininteresse liege, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen und die Klimaveränderungen zu bekämpfen. BEE-Geschäftsführer Falk dazu: "Durch diese Klarstellung von höchster Stelle haben Europas Regierungen, aber auch die Investoren in Erneuerbare Energien Rechts- und Planungssicherheit. Das gibt der Energiewende neuen Schub."

Falk weiter: "Übrigens werden sich auch die französischen Stromkunden freuen, weil nun keine deutschen Unternehmen von den deutlich höheren südfranzösischen Solarstromvergütungen, die dort aufgrund des Ausschreibungssystems gezahlt werden, profitieren können."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Jens Tartler, Pressesprecher Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 27581700, Fax: (030) 275817020

(sy)

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