Pressemitteilung | Bundesverband der Kommunikatoren e. V. (BdKom)

Bundesverband der Pressesprecher (BdP) gegen ein EU-Leistungsschutzrecht für Presseverleger

(Berlin) - Seit Ende des vergangenen Jahres sind Überlegungen öffentlich geworden, nach denen die EU-Kommission im Rahmen der Urheberrechtsreform oder im Rahmen geplanter "Plattformregulierung" ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger einführen will. Demnach soll sogar das bloße Verlinken von Inhalten unter Urheberrechtsschutz gestellt werden. Solchen Überlegungen erteilt das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Pressesprecher (BdP) eine klare Absage. Präsident Dr. Jörg Schillinger sagt:

"Alle Pläne für ein Leistungsschutzrecht wollen eine Art "Google-Steuer" zugunsten wirtschaftlich schwächelnder Verlage erreichen. Wie wir schon in der deutschen Debatte gesehen haben, erweist sich die Idee des "Leistungsschutzrechts" dafür aber als untauglich und zugleich als schädlich für den freien Informationsfluss im Netz. Für professionelle Internetnutzer und ihre Arbeitgeber kann es sogar wie eine "Abofalle kraft Gesetzes" wirken, mit der sie zukünftig zur Kasse gebeten werden, nur weil sie einen Link auf einen frei und kostenlos zugänglichen Beitrag setzen, für den ein Presseverlag jedoch Rechte in Anspruch nimmt. Eine solche Beschneidung des Rechts auf Informationsfreiheit ist aus Sicht der Pressesprecher nicht akzeptabel. Denn jede Querverbindung, jedes "sharing" eines Artikels würde für unsere Mitglieder zu einer juristischen Tretmine und würde den offenen Meinungsaustausch unverhältnismäßig behindern. Besonders dann, wenn es die von den Pressesprechern selbst verbreiteten Inhalte sind, die von den Publikationen der Presseverlage im Netz verbreitet werden.

Zudem: So wichtig der Schutz der Pressefreiheit ist, bedeutet es nicht, dass Presseverlage in dieser Weise gegenüber anderen professionellen Kommunikatoren ein Monopol für Informationen im Internet zugesprochen werden dürfte. Denn auch nach Auffassung unseres Grundgesetzes steht Art. 5, die Freiheit von Meinung und Information, gleichermaßen Jedermann und eben nicht nur den Verlegern zu. Von daher wird der BdP jedem Versuch, den in Deutschland und vielen anderen Ländern schon gescheiterten Versuch eines "Artenschutzgesetz für Presseverlage" auf EU-Ebene einzuführen, widersprechen. Der BdP fordert alle Verantwortlichen auf EU-Ebene auf, solchen Überlegungen eine klare Absage zu erteilen und die wichtige Debatte der Förderung einer vielfältigen Presselandschaft in Europa nicht durch solch untaugliche Ideen von vornherein zum Scheitern zu verurteilen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Pressesprecher e.V. (BdP) Pressestelle Oberwallstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 84859400, Fax: (030) 84859200

(cl)

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