Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Präventionsgesetz ist Symbolpolitik auf Kosten der Beitragszahler

(Berlin) - Anlässlich der Zweiten und Dritten Lesung des Präventionsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt die BDA: Mit dem vorliegenden Präventionsgesetz wird das Ziel verfehlt, Prävention und Gesundheitsförderung sinnvoll zu stärken. Hinter dem wohlklingenden Gesetzestitel verbirgt sich viel Symbolpolitik mit ungerechter Lastenverteilung.

Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden muss. Das Präventionsgesetz bürdet die zusätzlichen Kosten jedoch allein den Sozialversicherungsträgern und damit den Beitragszahlern auf. Es ist insbesondere nicht akzeptabel, dass künftig die Krankenkassen die Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mitfinanzieren sollen. Damit entlastet sich der Bund auf Kosten der Beitragszahler.

Insgesamt ist von den geplanten Maßnahmen kein großer Nutzen zu erwarten, da sie gefährdete Zielgruppen zu wenig erreichen und stattdessen vor allem denjenigen zugutekommen werden, die ohnehin auf ihre Gesundheit achten.

Die vorgesehene Ausweitung des Einsatzbereichs von Betriebsärzten etwa bei der Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen wird es den Betrieben noch mehr erschweren, ausreichend Betriebsärzte für ihre originären Aufgaben im gesetzlich verpflichtenden Arbeitsschutz zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Fax: (030) 20331055

(sa)

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