Pressemitteilung | Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) - Hauptgeschäftsstelle

Bundesverwaltungsgericht gibt „grünes Licht“ für Dosenpfand / Mehrwegquote im 4. Quartal 2002 auf Rekordtief von 52,2 Prozent gesunken

(Berlin) - Die Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes am 16. Januar unterstreicht nach Meinung der „Allianz pro Mehrweg“ das vollständige Scheitern der Einweglobby bei ihrem Versuch, das Dosenpfand aufzuhalten. „Handel und Industrie sind nun am Zuge, Getränke wieder verstärkt in Mehrweg abzufüllen und ein alle Handelsstufen umfassendes Rücknahmesystem für Einweg zu schaffen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). „Die Mehrwegquote ist im 4. Quartal 2002 mit 52,2 Prozent auf einen historischen Tiefstand gefallen, 20 Prozent unter die gesetzliche Mehrwegschutzquote von 72 Prozent. Wir rechnen nun mit einem schnellen Anstieg der Mehrwegquote auf mindestens 65 Prozent im ersten Quartal 2003“.

Die bundesdeutschen Natur- und Umweltschutzverbände, vor allem der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die DUH, führten seit dem 2. Januar mehrere tausend Testkäufe im gesamten Bundesgebiet durch. Jürgen Resch kündigte an, die Testkäufe in den kommenden Wochen mit dem Ziel weiterzuführen, „schwarze Schafe“ ausfindig zu machen, die den Pfandbetrag auszahlen, ohne dass die Dose oder Einwegflasche zurückgebracht wird.

Während die Pfanderhebung, abgesehen von Problemen beim Zugverkauf der Deutschen Bahn und einzelne Getränke-Verkaufsautomaten zwischenzeitlich fast durchgängig korrekt erfolgt, verstoßen bestimmte Handelsunternehmen hartnäckig gegen die Verpackungsverordnung. Seit dem 8. Januar wurden daher ca. 10 Verstöße den zuständigen Ordnungsbehörden angezeigt und in einer „Dosenpfand-Schmuddelliste“ im Internet (www.duh.de) veröffentlicht. Eine besondere Häufung an festgestellten Verstößen betrifft den amerikanischen Handelsriesen Wal-Mart.

Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger: „Wir haben am vergangenen Montag ein erstes wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen eine Firma eingeleitet, die sich weiterhin gegen die ordnungsgemäße Umsetzung der Pfandpflicht wendet. Dieses erste Verfahren richtet sich gegen Wal-Mart Deutschland GmbH. Sollte uns nicht bis kommenden Montag, 08:00 Uhr, eine Unterlassungserklärung der Firma Wal-Mart vorliegen, werden wir eine einstweilige Verfügung beantragen.“

Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: "Wenn Einwegverpackungen hochwertig recycelt werden sollen, gehören sie bepfandet - egal aus welchem Material, egal mit welchem Inhalt. Und die Entsorgungsindustrie braucht streng kontrollierte Umweltauflagen. Sonst gehen deutsche Kunststoff-Abfälle wie vor zehn Jahren bei Einführung des Dualen Systems wieder auf Weltreise. Das Ziel muss bleiben, Müll zu vermeiden, nicht bloß zu managen. Das wird nur mit einer hohen Mehrwegquote gelingen."

„Jetzt geht es darum, den Anteil ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen auf hohem Niveau dauerhaft zu halten“, so Susanne Hempen, Referentin für Abfallwirtschaft des NABU e.V. „Falls der Anteil ökologisch vorteilhafter Verpackungen trotz Pflichtpfand weiter sinkt, müssen nach Ansicht des NABU weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Stabilisierung der umweltfreundlichen Verpackungen ergriffen werden. Es muss sichergestellt werden, dass ökologisch vorteilhafte Verpackungen dauerhaft einen Anteil von mindestens 80 Prozent haben“, so Susanne Hempen.

"Das Dosenpfand zeigt Wirkung im Getränkehandel", so Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des deutschen Getränkefachgroßhandels. "Getränke in Dosen und Einwegflaschen verkaufen sich derzeit deutlich schlechter. Auch wenn durch die Preis-Dumping-Orgien der Discounter kurz vor Weihnachten beim Endverbraucher eine gewisse Bevorratung vorliegt, zeichnet sich jetzt doch eine klare Nachfragesteigerung nach Getränken in Mehrweg ab, dies wohl insbesondere im Kernabsatzgebiet regionaler Anbieter zu Lasten der überregionalen Dosen- und Einwegproduzenten. Auch bewerben Produzenten verstärkt Mehrwegprodukte oder stellen sogar von Einweg auf Mehrweg um“.

Ein weiterer Wortbruch der Einweglobby liegt nach Ansicht Guders damit vor, dass die beim „Dosengipfel“ am 5. Dezember 2002 versprochene Einbindung aller Beteiligten in die Entscheidung über den Sicherheitsstandard und die Rücknahmesysteme bisher nicht erfolgte. Guder: „Eine Einladung haben wir als im Markt bedeutender Partner, über den 70 Prozent aller Getränke in Deutschland distributiert werden, bis heute nicht erhalten“. Die rund 3.000 Betriebe des Getränkefachgroßhandels könnten sowohl bei der reinen Entsorgungslogistik als auch bei der in kleinen Geschäften notwendigen händischen Rücknahme eine wichtige Rolle übernehmen. „Die ausschließliche Diskussion und Festlegung von Standards durch die Grossen des Marktes, stößt auf erhebliche kartellrechtliche Bedenken“, bewertet Guder die für den 24.Januar anstehende Entscheidung des sog. Exekutivausschusses und fordert eine Beteiligung an der entscheidenden Sitzung.

Clemens Stroetmann, Geschäftsführer der Stiftung Initiative Mehrweg: „Rechtlich und tatsächlich hat Mehrweg in den letzten Wochen Erfolg zu verzeichnen. Aber: Wer sich auf den Lorbeeren ausruht, trägt sie an der falschen Stelle! Es ist jetzt Zeit, Zukunft zu gestalten! Alle Kraft ist nun auf eine ebenso vernünftige wie praktikable Verbesserung der Verpackungsverordnung zu richten. Der Weg zu ökologisch vorteilhaften Verpackungen ist richtig, weil er die Zukunft abbildet. Ob allerdings der Getränkekarton in seiner derzeit im Markt befindlichen Form schon in die Bundesliga ökologisch vorteilhafter Verpackungen aufsteigen kann, bedarf noch intensiver Prüfung“.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Umwelthilfe e.V. Güttinger Str. 19 78315 Radolfzell Telefon: 07732/99950 Telefax: 07732/999577

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