Pressemitteilung | BDGW e.V. - Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V.

Bundesweit Mindestlöhne für Geld- und Wertdienste ab 1. August wirksam

(Berlin/Bad Homburg) - Die bereits angekündigte Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Mindestlöhne für rund 11.000 Beschäftigte der privaten Geld- und Wertdienstleister tritt ab 1. August 2015 in Kraft. "Nun gibt es für alle Beschäftigten unserer Branche vorgeschriebene Mindestlöhne und einheitliche Arbeitsbedingungen.", so der Vorsitzende der BDGW Michael Mewes. Mit Löhnen bis zu 15,73 Euro pro Stunde liegen so die Gehälter der Beschäftigten weit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro - "egal ob sie in BDGW Mitgliedsunternehmen beschäftig sind oder nicht", so Mewes.

Weitere Informationen zum Beschluss der Allgemeinverbindlichkeitserklärung finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung unter: http://bit.ly/1fCEtJz
Die Veröffentlichung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Bundesanzeige finden Sie unter: http://bit.ly/1U3zBMM

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V. (BDGW) Silke Wollmann, Pressesprecherin Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg Telefon: 06172 948050, Fax: 06172 458580

(cl)

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