Pressemitteilung | Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH)

Bundesweit einheitliche Preise / Handlungsbedarf ist dringend geboten

(Kiel) - Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) begrüßt die am 13. Dezember von der Landesregierung beschlossene Bundesratsinitiative, mit der schnellstmöglich die gesetzliche Grundlage für bundesweit einheitliche Basisfallwerte geschaffen werden soll.

"Dieser Schritt ist dringend nötig, um die andauernde Benachteiligung der Krankenhäuser im Land zu vermeiden", erklärt KGSH-Geschäftsführer Bernd Krämer. Er entspricht weitgehend den Forderungen der schleswig-holsteinischen Kliniken. "Zwar hatten wir uns noch vor Ablauf der bis Ende 2009 dauernden Übrgangsregelung bundeseinheitliche Basisfallwerte erhofft, so Krämer, wir wissen aber auch um die Schwierigkeiten der praktischen und rechtlichen Umsetzung".

Nach einem von der KGSH in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten sprechen gewichtige Gründe für das heutige System unterschiedlicher Landeswerte als Übergangssystem. Ernstliche rechtliche Bedenken bestehen jedoch gegen Landeswerte auf heutiger gesetzlicher Berechnungsbasis als Dauerlösung. Zwar können dem Gutachten zufolge die sachlichen Erwägungen des Gesetzgebers in der schwierigen Übergangs- und Angleichungsphase die Ungleichbehandlung noch rechtfertigen, auf Dauer gesehen sind diese Ungleichbehandlung jedoch nicht zu tragen.

Krämer: "Es ist Sache des Bundesgesetzgebers, Lösungen zu finden, die eine andauernde Benachteiligung der Kliniken verhindern. Rechtzeitiges Handeln für die Zeit nach der sogenannten Konvergenzphase ist dringend geboten."

Hintergrund:

Seit 2003 wird in den Krankenhäusern stufenweise ein leistungsbezogenes Vergütungssystem eingeführt, das die bis dahin geltenden tagesgleichen Pflegesätze ersetzt. In einer Übergangsphase bis 2009 (Konvergenzphase) sollen die bisher unterschiedlichen Preise der Krankenhäuser an ein einheitliches Niveau angeglichen werden.

Die Festlegung dieser Zielgröße (Basisfallwert) erfolgt nach geltendem Recht als Durchschnittsbildung auf Landesebene. Im Ergebnis werden die alten Budgets der Krankenhäuser eines Bundeslandes neu verteilt. Wenn die Krankenhäuser eines Bundeslandes bisher besonders wirtschaftlich gearbeitet haben, führt dies zu einem niedrigeren landesweiten Basisfallwert. Die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser werden so für ihre überdurchschnittliche Wirtschaftlichkeit bestraft.

Während der landesweit geltende Basisfallwert in Schleswig- Holstein bei knapp 2.650 Euro liegt, entspricht der Bundesdurchschnitt (West) gut 2.800 Euro. Im Vergleich fehlen den Krankenhäusern im Land rund 6 Prozent, fast 100 Millionen Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) Ulrike Petersen, Pressereferentin Feldstr. 75, 24105 Kiel Telefon: (0431) 8810510, Telefax: (0431) 8810515

(tr)

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