Pressemitteilung | Bundesverband Credit Management e.V. (BvCM)

BvCM begrüßt neuen Anlauf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie / "Bedenken der Wirtschaft aufgegriffen" - Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen sollen auch zwischen Unternehmen Ausnahme sein

(Kleve) - Der Bundesverband Credit Management e.V. (BvCM) begrüßt den neuen Vorstoß des Gesetzgebers zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie. In einem Punkt wird allerdings eine Verbesserung vorgeschlagen.

Seit dem 06.02.2014 liegt ein neuer Referentenentwurf vor, mit dem die EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug in nationales Recht umgesetzt werden soll. Das Vorhaben steht unter großem Zeitdruck, da die EU-Kommission zwischenzeitlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat, nachdem die Umsetzung bereits bis 16. März 2013 hätte erfolgen sollen.

Der jetzige Entwurf greift nach Meinung des Verbandes erfreulicherweise frühere Bedenken von Seiten der Wirtschaft und des Bundesrats auf, die eine Aufweichung der Zahlungsmoral befürchtet hatten. So ist insbesondere vorgesehen, durch Änderungen im AGB- Recht deutlich zu machen, dass Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen auch zwischen privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen die Ausnahme sein sollen. Der Entwurf enthält auch die schon früher vorgesehene, für betroffene Gläubiger wichtige Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses im B2B-Geschäft von derzeit 8 Prozent auf zukünftig 9 Prozent über dem Basiszins.

Aus Sicht des BvCM zu kritisieren ist alleine die noch immer vorgesehene Anrechnung der pauschalierten Beitreibungskosten.

Die Anrechnungsregelung in der derzeit vorgesehen Form führt zu der von Seiten des Bundesrats schon früher kritisierten Folge, dass der unredliche Schuldner, der erst auf die Einschaltung von Inkassodienstleistern oder Rechtsanwälten hin zur Zahlung zu bewegen ist, durch den faktischen Wegfall der Beitreibungspauschale privilegiert wird.

Der BvCM schließt sich daher der vom Bundesrat schon in der letzten Legislaturperiode aufgestellten Forderung einer Beschränkung der Anrechnung auf "interne" Kosten an. Alternativ käme auch ein völliger Wegfall der Anrechnung in Betracht.

Über den Verband:

Der Bundesverband Credit Management, die Dachorganisation aller deutschen Credit Manager, hat rund 1100 Mitglieder, die jährlich Kreditentscheidungen in Höhe von rund 500 Mrd. Euro betreuen. Ziel die fortlaufende Professionalisierung des Credit Managements. In diesem Zusammenhang sollen die Berufsbilder Credit Manager und Credit Controller in Deutschland weiter etabliert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Credit Management e.V. (BvCM) Pressestelle Siemensstr. 31, 47533 Kleve Telefon: (02821) 775785, Fax: (02821) 775775

(cl)

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