Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

CDU lässt Katze aus dem Sack: Einschränkung des Streikrechts

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich empört über die Forderung des CDU-Wirtschaftsflügels gezeigt, das geplante Gesetz zur Tarifeinheit noch zu verschärfen. In einem so genannten Non- Paper, das dem DJV vorliegt, heißt es: "Im Gesetzestext selbst ist klarzustellen, dass Arbeitskampfmaßnahmen unzulässig sind, wenn sie auf die Durchsetzung eines Tarifvertrages gerichtet sind, der nach dem Grundsatz der Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip in einem Betrieb nicht anwendbar wäre." Das Papier der CDU-Abgeordneten spricht sich auch für verschärfte Regelungen in einzelnen Wirtschaftsbereichen aus, zu denen etwa die Kommunikationsinfrastruktur gerechnet wird. Hier sollen Streiks frühzeitig angekündigt, Schlichtungsverfahren obligatorisch und eine Notversorgung aufrechterhalten werden

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sieht damit die Auffassung des DJV bestätigt, dass mit dem geplanten Gesetz vor allem auch das Streikrecht eingeschränkt werden soll: "Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit umschließt auch das Arbeitskampfrecht der Gewerkschaftsmitglieder. Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, dass Teile der Regierungsparteien jetzt die Axt an dieses Grundrecht legen wollen."

Konken appellierte erneut an alle Abgeordneten, diesem Vorhaben entschieden entgegen zu treten. Fraktionsübergreifend müssten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags das Gesetz bei der zweiten und dritten Lesung am 21./22. Mai ablehnen. Von den DGB-Gewerkschaften erwarte er, dass sie ihre Unterstützung des geplanten Gesetzes zurückziehen. "Um was es wirklich geht, nämlich die Einschränkung des Streikrechts, ist nun klar. Dem kann keine Gewerkschaft zustimmen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Pressesprecher Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(sy)

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