Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Call-by-Call für Ortsgespräche kommt, wenn auch spät - Vermittlungsergebnis jedoch nur tragbar mit passender Preisregulierung

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hat die Einigung im Vermittlungsausschuss zur Einführung von Call-by-Call bei Ortsgesprächen ausdrücklich begrüßt. "Die seit mehr als zwei Jahren überfällige Umsetzung zwingender EU-Vorgaben war nicht nur im Interesse der Telekommunikationskunden dringend geboten, sondern ist entscheidend für die Initiierung des Wettbewerbs in diesem Marktsegment", so Michael Bobrowski, Telekommunikationsexperte beim vzbv. "Wenn man hierbei stehenbleibt, ist die Einigung aber ein fauler Kompromiss, der die Bundesregierung nur aus der Schusslinie der EU-Kommision nimmt." Auf der Grundlage der Einigung im Vermittlungsausschuss müsse jetzt die Regulierungsbehörde ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Preisregulierung vorlegen.

Als zentrales Element einer stimmigen Preisregulierung nannte der vzbv die Anpassung des Mietpreises für den Netzanschluss ("letzte Meile" bis zur Steckdose): Die Mietpreise für Netzanschlüsse für Wettbewerber der Telekom müssen von der Regulierungsbehörde herabgesetzt werden. Auch sollten Unternehmen ohne eigenes Netz, die jedoch Call-by-Call für Ortsgespräche anbieten wollen, angemessen an den Kosten für diese Anschlussleitung beteiligt werden. "Nur dann wird es in diesem Markt einen fairen und chancengleichen Wettbewerb geben, von dem auch die Verbraucher profitieren können", so Bobrowski.

Nach langem Hin und Her hatten sich Bund und Länder gestern im Vermittlungsausschuss auf eine Kompromissformel für die Einführung von Call-by-Call bei Ortsgesprächen geeinigt. Zuvor hatte die Bundesregierung - in Reaktion auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH - im Mai dieses Jahres einen ersten Entwurf für eine notwendige Änderung im Telekommunikationsgesetzes (sog. kleine TKG-Novelle) vorgelegt. Dieser Entwurf war seinerzeit vom Bundestag akzeptiert worden, jedoch am 12. Juli am Widerstand nicht nur unionsregierter Länder im Bundesrat gescheitert. Während Regionalcarrier und lokale Netzbetreiber um bereits getätigte Investitionen in die eigene Netzinfrastruktur fürchteten, hatten sich einzelne Bundesländer für die wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Telekom stark gemacht. Infolge dieser Allianz der besonderen Art drohten Wettbewerb und Verbraucherinteressen auf der Strecke zu bleiben. Nun ist der Bundestag am Zuge, der sich voraussichtlich am Donnerstag mit der Kompromisslösung befassen wird. Der Bundesrat wird dies erst nach den Wahlen am 27. 9. tun.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/25800218

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