Pressemitteilung | Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)

Chance für gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung / BÖLW begrüßt die Beschlüsse des Bundestagsausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

(Berlin) - Mit den gestern beschlossenen Änderungen zu Transparenz und Haftung sind wichtige Forderungen des BÖLW zum GenTG erfüllt. Das Gesetz, das am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll, schafft in der vorliegenden Form die Mindestvoraussetzungen, auch in Zukunft gentechnikfreie Lebensmittel erzeugen zu können.

"Besonders wichtig ist uns, dass die Haftung für Schäden, die durch Auskreuzung und Vermischung entstehen, klar denjenigen zugeordnet werden, die dieses Risiko verursachen: den Gentechnik-Anwendern", zeigte sich Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW, nach Bekanntwerdung des Verhandlungsergebnisses zufrieden.

Der BÖLW begrüßt die Regelung, dass auch die GVO-Inverkehrbringer in die Pflicht genommen werden: Diese sind verpflichtet, in einer Produktinformation darzulegen, welche Anbauregeln beim Anbau von GVOs eingehalten werden müssen. Kommt es trotz deren Einhaltung zu Schäden, kann der GVO-anbauende Landwirt im Rahmen der Produkthaftung vom Inverkehrbringer Schadensersatz fordern.

"Bauern, Lebensmittelverarbeitern und Verbrauchern, die auch künftig keine Gentechnik auf Acker und Teller haben wollen, muss dies ohne Mehrkosten möglich bleiben. Es muss selbstverständlich sein, dass diejenigen hierfür die Vorsorge zu treffen und Schäden zu verantworten haben, die mit Gentechnik umgehen und mit dieser Technologie Geld verdienen wollen", fasste Dr. Alexander Gerber, Geschäftsführer des BÖLW, zusammen.

Mit dem bundesweiten, allgemein zugänglichen Anbauregister, das grundstücksgenau nachvollziehbar macht, wo Gentechnik eingesetzt wird, ist eine weitere wichtige Forderung des BÖLW erfüllt. Ein solches Anbauregister ist wesentliche Voraussetzung für eine effiziente Überwachung des Anbaus, für das Monitoring der Folgen für Nachbarbetriebe und Umwelt sowie für eine Anbauplanung, die GVO-Einträge in gentechnikfreie Äcker vermeidet.

"Wenn sich aus dem Gesetzestext die Gesichtspunkte so erschließen, wie sie uns jetzt dargelegt worden sind, ist dies ein guter Tag für die deutsche Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft - für die ökologische ebenso wie für die konventionelle", stellte Löwenstein fest. "Es hat sich gelohnt, dass wir zusammen mit den Umweltverbänden und Verbraucherorganisationen unermüdlich auf die Probleme und Gefährdungen hingewiesen haben, die durch die bisherigen Gesetzesentwürfe noch nicht beseitigt worden waren. Dann ist es auch der richtige Schritt, durch eine zustimmungsfreie Konstruktion des Gesetzes dafür zu sorgen, dass nun ohne weitere Verzögerung Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird."

Löwenstein wies abschließend darauf hin, dass von einem solchen deutschen Gentechnikgesetz auch ein wichtiges Signal für die anderen europäischen Länder ausgehen wird, die ebenfalls die europäische Freisetzungsrichtlinie umsetzen und zu eigenen Gentechnikgesetzen kommen müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) Marienstr. 19-20, 10117 Berlin Telefon: 030/28482-300, Telefax: 030/28482-309

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