Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Chance für neue Integrationspolitik ergreifen

(Berlin) - „Unsere Arbeit könnte der Anstoß für eines der wichtigsten sozialpolitischen Projekte dieses Jahrzehntes sein. Bund und Länder müssen nun die Chance für eine völlige Erneuerung der Integrationspolitik ergreifen“, forderte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und selbst Mitglied der Zuwanderungskommission, am 4. Juli 2001 nach Übergabe des Berichtes der Unabhängigen Kommission „Zuwanderung“.

„Mit neuen „Greencards“ für ein paar tausend Fachkräfte ist es in der Zuwanderungsdebatte nicht mehr getan. Die Integration von Neuzuwanderern und den schon länger in Deutschland lebenden Migranten muss einen völlig neuen Stellenwert erhalten. In Zeiten knapper Kassen ist dies eine Frage der richtigen Gewichtung. Der Bund muss die Initiative ergreifen, damit die Empfehlungen der Kommission zur Verbesserung der Integration von Zuwanderern bis spätestens Ende 2002 wirken können. Zur Einrichtung von Integrationskursen müssen die bisher im Bundeshaushalt für Sprachkurse vorgesehenen Mittel in Höhe von 340 Mio. Mark auf bis zu einer Milliarde Mark erhöht werden “, ergänzte Landsberg und nannte die aus Sicht der Städte und Gemeinden nun fälligen Schritte:

- Die bisherigen, mangelhaften Pläne zur Reform der Sprachförderung sind zu stoppen und müssen in die Entwicklung umfassender Integrationskurse übergeleitet werden.

- Der Haushaltsausschuss des Bundestages muss die von der Zuwanderungskommission ermittelten Gelder für die Einrichtung von Integrationskursen für 220.000 Zuwanderer pro Jahr bereitstellen: der bisherige Haushaltsansatz des BMA zur Sprachförderung ist völlig unzureichend.

- Der Bund muss seine bisher auf 5 Bundesministerien und 5 weitere Beauftragte, Anstalten und Bundesoberbehörden verteilten Zuständigkeiten und Kompetenzen bündeln.

- Der Bund sollte die Initiative zu der von der Kommission geforderten Abstimmung seiner Integrationspolitik mit den Ländern und Kommunen ergreifen.

- Als Einstieg in eine Vereinfachung des Ausländerrechts sollte das bisherige Wirrwarr von verschiedensten Aufenthaltstiteln zugunsten der von der Kommission vorgeschlagenen, klar definierten 4 Aufenthaltsrechte beseitigt werden.

- Die Länder müssen aus der klaren Feststellung im Kommissionsbericht zur Kostentragung für die Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen die Konsequenzen ziehen und den Kommunen ab sofort die Lasten hieraus vollständig ersetzen. Die Kommunen sollten nicht warten müssen, bis Bund und Länder sich auf eine Verteilung untereinander geeinigt haben. Das gleiche gilt für die Leistungen an Asylbewerber.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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