Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Chronische Wunden: KBV stellt Versorgungsangebot vor / Köhler: „Hilfe für vier Millionen Betroffene“

(Berlin) – Mit dem neuen integrierten Versorgungskonzept zur chronischen Wunde legt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein innovatives Angebot vor. Dies sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, im Rahmen eines Pressegesprächs, das am 30. Juni in Berlin stattfand.

Der Bedarf an der Versorgung chronischer Wunden ist groß: Nach Schätzungen gibt es etwa vier Millionen Betroffene. „Mit diesem Vertrag leisten wir als KBV einen aktiven Beitrag zur Optimierung der ambulanten Behandlung auf diesem Gebiet. Der Kollektivvertrag als Rahmen wird gestärkt“, erläuterte Köhler.

„Der Vertragswettbewerb ist eröffnet. Wir nehmen diese Herausforderung gerne an, statt furchtsam zu verharren und anderen das Feld zu überlassen. Was wir jedoch entschieden ablehnen, ist eine Auf- oder gar Ablösung des Kollektivvertrags zu Gunsten eines Flickenteppichs von Einzelverträgen. Deshalb fordern wir die Einführung eines Paragrafen 73 d in das Fünfte Sozialgesetzbuch. Dieser soll die kollektivvertraglich organisierte integrierte Versorgung ermöglichen. Wir sind der festen Überzeugung, dass patientenorientierte sektorenübergreifende Versorgung so am besten etabliert werden kann“, erklärte Köhler weiter.

Den Integrationsvertrag zur chronischen Wunde hat die eigens dafür eingerichtete KBV-Vertragswerkstatt entwickelt. Die Teilnahme an dem Vertrag zur chronischen Wunde wird die KBV den Spitzenverbänden der Krankenkassen anbieten. Verträge zu weiteren Krankheitsbildern sollen folgen.

Die Versorgungsprozess bei chronischen Wunden erfordert eine koordinierte und interdisziplinäre Gestaltung. Daran beteiligt sind Ärzte sowie ambulanten Pflegedienste und Krankenhäuser.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: 030/4005-0, Telefax: 030/4005-1093

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