Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

D-A-CH-Flugausschuss kritisiert LH-Entgelt / Aufruf: Fluggesellschaft und GDS sollen sich einigen

(Berlin) - Der Streit um den von Lufthansa geplanten Zuschlag von 16 Euro für GDS-Buchungen - die sogenannte Distribution Cost Charge (DCC) - bleibt für den Reisevertrieb ungelöst. Daher fordert der gemeinsame Flug-Ausschuss der drei Branchenverbände Deutscher ReiseVerband (DRV), Österreichischer ReiseVerband (ÖRV) und Schweizer Reise-Verband (SRV): Die Lufthansa Group und die GDS-Betreiber müssen miteinander reden und gemeinsam eine Lösung für ihre Kosten- und Entgeltstruktur finden. Es ist ein Problem zwischen diesen beiden Vertragspartnern - und darf nicht auf dem Rücken Dritter, nämlich der Reisebüros und ihrer Kunden, ausgetragen werden. Die Vertreter des sogenannten D-A-CH-Flugausschusses (Abkürzung für die drei Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz) sehen die Airlinegruppe und die Globalen Distributionssysteme (GDS) in Zugzwang, für die Branche eine akzeptable Lösung zu finden.

Gefordert ist ein konstruktiver Dialog zwischen diesen beiden Parteien und nicht eine Auseinandersetzung zu Lasten des Fremdvertriebs, so die gemeinsame Stellungnahme des Reisebürovertriebs der drei Länder. Auf Seiten der Reisebüros gibt es optimal funktionierende Branchenlösungen, die GDS sind weltweit akzeptierte und höchst entwickelte Systeme und die Prozesse zwischen Firmenkunden und Travel Management Companies sind zur Zufriedenheit der Beteiligten bestens eingeführt.

Daher ruft der D-A-CH-Flugausschuss die Lufthansa Group auf, auf die Einführung der DCC zu verzichten. Alternativ müsste die DCC auch für den Eigenvertrieb der Lufthansa, also auf deren Website, berechnet werden, damit der Fremdvertrieb nicht schlechter gestellt würde.

Der jetzige Streit um die Distributionskosten und damit der DCC-Gebühr führt einerseits bei Kunden zu enormen Mehrkosten, da es eine einseitige Preiserhöhung ausschließlich für GDS-Buchungen darstellt. Für den Kunden wird es also definitiv teurer. Wer den Aufschlag vermeiden will, verzichtet auf Transparenz und den Wettbewerbsvergleich, da Kunden gezielt auf direkte Buchungskanäle des LH-Konzerns gelenkt werden sollen. Dort gibt es keine neutrale Darstellung aller Angebote des Marktes.

Andererseits wird der Fremdvertrieb im Wettbewerb benachteiligt und soll ohne Not kostenintensive Lösungen entwickeln, obwohl gut funktionierende Systeme etabliert sind. Diese Wettbewerbsbenachteiligung ist für den Vertrieb nicht hinnehmbar. Die unzureichende technische Lösung des LHGroup-agent.com mit fehlenden Funktionalitäten verschärft zudem das Problem zusätzlich. Die Airline räumt dabei in der Branche inzwischen ein, dass dieses Portal keine wirkliche Alternative darstellt. Nach Überzeugung des D-A-CH-Flugausschusses geht es hierbei nicht nur um das Thema der Distributionskosten - vielmehr gehe es der Lufthansa um die Gewinnung von Kundendaten und die ausschließliche Hoheit über diese Informationen. Die damit einhergehende Forcierung von Direktanbindungen ist kostspielig und ineffizient und gibt der Airline den voll umfänglichen und alleinigen Zugriff auf die Buchung (PNR: Passenger Name Record). Da solche Direktanbindungen außerhalb des Abrechnungssystems BSP (Billing and Settlement Plan) des internationalen Luftfahrtverbandes IATA abgewickelt werden, ist unklar, welche Zahlungsfristen dafür gelten sollen. Damit verursacht die geplante Einführung der DCC nach Einschätzung des D-A-CH-Ausschusses viele ungelöste Probleme.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(sy)

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