Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV: Algerien, Marokko und Tunesien keine sicheren Herkunftsländer

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) appelliert an den Bundesrat, Algerien, Marokko und Tunesien nicht als sichere Herkunftsländer einzustufen. Eine entsprechende Eingruppierung verstößt nach Ansicht des DAV gegen internationales Recht sowie gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundesrat entscheidet am Freitag darüber, ob die Staaten als sicherer Herkunftsstaaten zu qualifizieren sind.

"Eine solche Einstufung widerspricht europäischem Recht und den Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat", sagt Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des DAV-Ausschusses für Ausländer- und Asylrecht. Auf europäischer Ebene läge ein Verstoß gegen Anlage I der EU-Verfahrensrichtlinie vor, so Seidler. Danach dürfe in den betreffenden Ländern unter anderem keine Folter zu befürchten sein. Im Fall Tunesiens seien hier erhebliche Zweifel angebracht, sagt Seidler. So spreche ein Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom Januar dieses Jahres beispielsweise von Misshandlungen in Haftanstalt.

National seien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gewahrt. Danach müsse der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung Rechtslage, Rechtsanwendung und die allgemeinen politischen Verhältnisse berücksichtigen. Die sei im Fall der drei nordafrikanischen Staaten nicht hinreichend geschehen, so Seidler. Beispiel Algerien: Hier gehe der Gesetzgeber sogar in seiner Begründung ausdrücklich davon aus, dass die Exekutive bei politisch relevanten Strafverfahren unmittelbar Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts nehme, sagt Seidler.

Eine Einstufung als sichere Herkunftsländer sei im Ergebnis rechtlich nicht haltbar, so Seidler.

Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 17. Juni 2016 über den Gesetzentwurf, dem der Bundestag bereits am 13. Mai 2016 zugestimmt hat, abstimmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(dw)

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