Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV: Entwurf des Streitwertkatalogs in der Arbeitsgerichtsbarkeit muss verbessert werden

(Berlin) - Bisher gibt es in der Arbeitsgerichtsbarkeit einen Flickenteppich hinsichtlich der Streitwertfestsetzung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt daher das Projekt der Richterschaft, die Streitwertrechtsprechung zu vereinheitlichen. Er befürwortet dafür die Schaffung eines Katalogs für arbeitsgerichtliche Streitwerte, sofern dieser Transparenz und Gleichbehandlung fördert. Zugleich macht der DAV darauf aufmerksam, dass auch der zweite Entwurf für einen Streitwertkatalog in der Arbeitsgerichtsbarkeit zentrale Schwächen aufweist.

"Es ist wichtig, dass die Konferenz der Landesarbeitsgerichtspräsidenten versucht, mit dem Entwurf für den Streitwertkatalog einheitliche Grundregeln zu schaffen und dem bisherigen Flickenteppich bei der Streitwertfestsetzung entgegenzutreten", betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. "Wir bedauern, dass die Argumente der Anwaltschaft vielfach kein Gehör gefunden haben", so Ewer weiter, "Wir stehen unverändert für das Gespräch mit der Richterschaft zur Verfügung, um ein tragfähiges Ergebnis zu erreichen."

Der neue Entwurf enthält weiterhin einige deutliche Defizite des früheren, ersten Vorschlags der Streitwertkommission, warnt Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen, Vorsitzender des Arbeitsrechtsausschusses des DAV. Die dogmatische Herleitung der Streitwertvorschläge sei in einer Reihe von Fällen unsauber. "Das führt dazu, dass die Landesarbeitsgerichte sich nicht einheitlich zum Katalog verhalten werden. In der vorliegenden Form kann der Katalog seinen Zweck nicht erfüllen", warnt Willemsen weiter.

Problematisch ist u.a., dass der Entwurf von einem viel zu weit gefassten Anwendungsbereich für die Begrenzung des Streitwertes bei Bestandsschutzrechtsstreitigkeiten ausgeht, also bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Bedenken des DAV hinsichtlich der Streitwerte in den Beschlussverfahren haben keinerlei Eingang in den Katalog gefunden. "Wir weisen nochmals darauf hin, dass eine künstliche Absenkung der Streitwerte dazu führt, dass Beschlussverfahren auf Basis der gesetzlichen Gebühren nicht mehr kostendeckend geführt werden können. Das wird letztlich dazu führen, dass effektiver Rechtsschutz für Betriebsräte nicht mehr gewährleistet werden kann", warnt Rechtsanwalt Dr. Johannes Schipp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht.

Am 15. Juli 2014 hat die Streitwertkommission einen zweiten Entwurf für einen Streitwertkatalog veröffentlicht. Ein erster Katalogentwurf aus dem Jahr 2013 hatte viel Kritik geerntet, woraufhin die Richterschaft das Gespräch mit der Anwaltschaft und Verbänden gesucht hatte. Der DAV hat die Position der Anwaltschaft mit seinen Stellungnahmen Nr. 09/14 und Nr. 45/13 in die Diskussion mit der Streitwertkommission eingebracht, um insbesondere inhaltliche und systematische Bedenken gegen den ursprünglich vorgelegten Entwurf vorzubringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sy)

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