Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV: Reform des Sexualstrafrechts schließt Gesetzeslücken

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass mit der Reform des Sexualstrafrechts auch Gesetzeslücken geschlossen werden. Der DAV warnt aber vor Beweisproblemen in der gerichtlichen Praxis. Am Donnerstag debattierte der Bundestag in erster Lesung über den Regierungsentwurf.

"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schließt Regelungslücken im Sexualstrafrecht", sagt Rechtsanwalt Dr. h.c. Rüdiger Deckers, Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV. "Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass künftig überraschende sexuelle Handlungen strafrechtlich belangt werden können", sagt Deckers.

Zugleich weist der DAV auf massive Beweisprobleme in der Praxis hin. Denn der Regierungsentwurf stellt bei der Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs unter anderem darauf ab, ob das Opfer im Fall seines Widerstandes ein empfindliches Übel des Täters befürchtet. "Ein subjektives Empfinden wie Furcht ist schwer zu beweisen und zudem ein unbestimmter Begriff, der Rechtsunsicherheit schafft." so Deckers.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sy)

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