Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV: StPO-Reform stößt auf durchwachsenes Echo

(Berlin) - Der Referentenentwurf zur Reform des Strafprozessrechts stößt beim Deutschen Anwaltverein (DAV) auf ein geteiltes Echo: Neben positiven Aspekten, wie der Verpflichtung, Vernehmungen audio-visuell zu dokumentieren, reicht der Reformvorschlag an anderen Stellen nicht weit genug. So wäre beim Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen der Polizei eine gesetzliche Regelung wünschenswert gewesen.

"Mit der Verpflichtung der Ermittlungsbehörden, Vernehmungen audio-visuell zu dokumentieren, kommt der Reformvorschlag einer seit Jahren von anwaltlicher Seite erhobenen Forderung nach", sagt der Vorsitzende des DAV-Strafrechtsausschusses, Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan König. Damit werde die häufig mangelhafte Dokumentation von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen in Vernehmungsprotokollen künftig besser zu überprüfen sein.

Ebenfalls positiv bewertet der DAV, dass einige Reformvorschläge die Kommunikation zwischen den Beteiligten im Verfahren weiter fördern werden. Hierzu zählen insbesondere: Die Einführung eines Erörterungstermins zur Vorbereitung der Hauptverhandlung in umfangreichen Verfahren, das Recht der Verteidigung auf ein "opening statement" und die erweiterten Hinweispflichten. Letzteres soll zum Beispiel dann eingesetzt werden, wenn das Gericht von einer vorläufigen Bewertung wieder abrücken will. "Diese Vorschläge sind wichtig", betont König. Vielfach werde dies jedoch schon jetzt in der gerichtlichen Praxis umgesetzt.

Unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in einem Referentenentwurf Vorschläge zur Reform des Strafprozessrechts gemacht. Grundlage hierfür waren Vorschläge einer Expertenkommission.

Staatsanwaltschaft wird an den Rand des Ermittlungsverfahrens gedrängt

Es gibt aber auch negative Aspekte: "Eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen der Polizei unterbleibt", stellt König fest. Die Polizei könne beim Thema V-Leute damit weiter im Zwielicht unklarer Befugnisse agieren. Dies sei besonders bedauerlich, da die Vorschläge der Expertenkommission eine solche gesetzliche Regelung vorsahen.

Auch die Verpflichtung einer polizeilichen Ladung zu folgen, wird kritisch beurteilt: Die Regelung sieht vor, dass Zeugen und Sachverständige dann verpflichtet sind, einer polizeilichen Ladung Folge zu leisten, sofern die Vernehmung auf einer staatsanwaltlichen Anordnung beruht. "Die Staatsanwaltschaft wird damit faktisch noch weiter an den Rand des Ermittlungsverfahrens gedrängt, anstatt sie in dessen Zentrum zu positionieren", kritisiert König. Auch an dieser Stelle bleibt der Gesetzentwurf hinter den Vorschlägen der Expertenkommission zurück. Es sei schon jetzt abzusehen, dass sich ein Formularwesen entwickeln werde, in dem von der Polizei vorgefertigte Anordnungen im Einzelfall nur noch vom Staatsanwalt unterschrieben werden. "Diesen Regelungsvorschlag lehnen wir nachdrücklich ab", so der Strafrechtsexperte weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sy)

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