Pressemitteilung | dbb beamtenbund und tarifunion - Bundesleitung

DBB Stellungnahme zum Gesetzentwurf / Lohngerechtigkeitsgesetzt bleibt "zahnloser Tiger"

(Berlin) - Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern bleibt hinter den Erwartungen der Beschäftigten
an die Durchsetzung der Lohngleichheit weit zurück. Das ist der Grundtenor
der Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion zum Referentenentwurf,
die dem zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend am 10. November 2016 zugestellt wurde.

'Wir bezweifeln, dass die geschlechterbedingten Verdienstunterschiede
durch das vorliegende Gesetz in seiner aktuellen Form beseitigt werden
können', erklärte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt. Im laufenden
Verfahren habe das Gesetz gegenüber der ursprünglichen Entwurfsfassung
vom 9. Dezember 2015 spürbar an Schlagkraft eingebüßt. Die Handschrift
der Gesetzesgegner sei deutlich zu erkennen, lautet die grundlegende
Kritik des dbb. 'Eigentlich soll das Gesetz im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie
der Bundesregierung dazu beitragen, die statistische Entgeltlücke zwischen
Frauen und Männern bis zum Jahr 2030 von derzeit 21 auf dann zehn Prozent
zu senken. Das ist viel zu kurz gesprungen. Auch wenn die Überwindung
von Lohnungerechtigkeit ein laufender Prozess ist, fordern wir Null
Prozent Entgeltlücke, und das nicht erst nach dem Jahr 2030', machte
der dbb Chef klar. 'Über 80 Prozent der Bevölkerung sehen die Politik
in der Pflicht, geschlechterbedingte Lohnunterschiede tatsächlich zu
überwinden. Für dieses Ziel erweist sich der vorliegende Gesetzentwurf
als weitgehend zahnloser Tiger', so Dauderstädt.

'Auch nach dem neuen Gesetzentwurf werden nach wie vor erhebliche Bereiche,
in denen Lohndiskriminierung stattfindet, ausgespart: Zwar wurde die
Grenze für den individuellen Auskunftsanspruch von 500 auf 200 Beschäftigte
herabgesetzt. Viele Frauen arbeiten aber gerade in Betrieben und Unternehmen,
in denen diese Grenze nicht erreicht wird. Dort wird Lohndiskriminierung
ungehindert weiter stattfinden können', kritisierte die Vorsitzende
der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer. Eine umfassende Transparenz
in Entgeltfragen werde so nicht erreicht.

Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass es keine Verpflichtung für geeignete
Prüfverfahren geben solle. 'Das wirksamste Instrument aus dem ursprünglichen
Gesetzentwurf ist verschwunden. Geblieben ist lediglich eine bloße
Aufforderung, Entgeltregelungen und Entgeltbestandteile alle fünf Jahre
zu prüfen', so die Vorsitzende. 'Bloße Aufforderungen, die nicht sanktionsbewehrt
sind, greifen nicht', das zeigten die Erfahrungen mit freiwilligen
Selbstverpflichtungen zur Erhöhung der Frauenquote. Eine substanzielle
Verbesserung werde durch die Normierung einer derartigen Aufforderung
nicht erreicht. Erschwerend komme hinzu, dass Unternehmen frei wählen
können, nach welcher Methode sie die freiwillige Prüfung durchführen
möchten. Eine statistische Vergleichbarkeit, so Wildfeuer, sei damit
nicht mehr gewährleistet.

Positiv werteten dbb und dbb bundesfrauenvertretung die durchgehende
Einbeziehung des öffentlichen Dienstes. Dennoch gaben Wildfeuer und
Dauderstädt zu bedenken: 'Transparente Entgeltstrukturen alleine sorgen
nicht für Lohngleichheit. Trotz Tarif- und Besoldungstabellen finden
wir auch im öffentlichen Dienst Verdienstunterschiede von durchschnittlich
acht Prozent.' Eine Ursache dafür liege in der schlechteren Eingruppierung
von Berufen, die als traditionelle 'Frauendomänen' gelten wie etwa
im Pflege- und Erziehungsbereich. Eine andere Ursache ergebe sich aus
der schlechteren Anerkennung der Arbeitsleistungen, die in Teilzeit
und Telearbeit erbracht würden. 'Um solche strukturellen Benachteiligungen
von weiblichen Beschäftigten auch im öffentlichen Dienst zu beseitigen,
müssen wir tradierte Rollenvorstellungen aus unseren Köpfen verbannen.
Gute Arbeitsleistung muss als solche erkannt werden - unabhängig von
der Anzahl der Arbeitsstunden, in denen diese erbracht wurde', betonten
Wildfeuer und Dauderstädt.

Quelle und Kontaktadresse:
dbb beamtenbund und tarifunion Pressestelle Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin Telefon: (030) 408140, Fax: (030) 40814999

(tr)

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