Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

DBV: Anhebung der Vorsteuerpauschale auf 12 Prozent notwendig / Anpassung um 1,7 Prozentpunkte nur erster Schritt

(Berlin) - Bei einer Anhebung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte muss auch die Vorsteuerpauschale für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe dementsprechend angepasst werden. In der öffentlich durchgeführten Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestages (4. Mai.2006) hat der Deutsche Bauernverband (DBV) die Bundesregierung nochmals aufgefordert, die Vorsteuerpauschale von 9 Prozent auf 12 Prozent für landwirtschaftliche und von 5 Prozent auf 6 Prozent für forstwirtschaftliche Betriebe anzuheben. Die vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 müsse zum Anlass genommen werden, die bei der Umsatzsteuerpauschalierung bestehenden Unterausgleiche insgesamt zu beseitigen. Der DBV weist auf aktuelle Berechnungen der Bundesregierung hin, wonach die Vorsteuerpauschale bereits jetzt bei 10,5 Prozent bzw. bei 5,5 Prozent liegen müsste.

Insgesamt anerkennt es aber der DBV, dass der Koalitionsausschuss in seiner letzten Sitzung eine Anhebung auf 10,7 Prozent bzw. 5,5 Prozent vorgeschlagen hat. Hierdurch habe die große Koalition ein eindeutiges Signal für den Fortbestand der jahrzehntelang bewährten Umsatzsteuerpauschalierung gesetzt, die in der Land- und Forstwirtschaft erheblich für Entbürokratisierung und Vereinfachung sorgt. Zudem habe die Koalition zum Ausdruck gebracht, dass es dringenden Anpassungsbedarf bei den Umsatzsteuer¬pauschalen der Land- und Forstwirtschaft gibt, ausgelöst durch die geplante generelle Anhebung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205

(bl)

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