Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

DBV fordert: Bundesrat darf Energiewirtschaftsgesetz nicht zustimmen / "Neues Gesetz führt zu weniger Wettbewerb auf dem Strommarkt"

(Berlin) - Fünf Jahre nach der Liberalisierung des deutschen Strommarkt gibt es nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) kaum Wettbewerb zwischen den Anbietern Energie. Bestätigt fühlt sich der DBV in dieser Einschätzung durch jüngste Entscheidungen des Bundeskartellamtes, dass in den vergangenen Wochen gleich dreimal Missbrauchsverfahren gegen Stromerzeuger anstrengte. Auch dessen Präsident Ulf Böge sieht den Wettbewerb auf dem Strommarkt durchzahlreiche Insolvenzen und Marktaustritte von Netzbetreibern und Stromanbietern geschwächt.

Vor diesem Hintergrund fordert der DBV den Bundesrat auf, den Entwurf für ein neues Energiewirtschaftsgesetzes in seiner Sitzung am 14. März 2003 abzulehnen. Begründung: In dem vorliegenden Entwurf wurde die so genannte Verbändevereinbarung aufgenommen. In ihr einigten sich die Interessenverbände der Netzbetreiber auf einen Abrechnungsmodus, der nach Ansicht vieler Kritiker Verbraucher und Unternehmen benachteiligt. Nicht ein am Markt frei verhandelter Netzzugang bestimmt danach die Strompreise, sondern ein Regelkatalog, den die Stromanbieter selbst ausgearbeitet haben.

Das Energiewirtschaftsgesetz soll eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität und Gas im Interesse der Allgemeinheit sichern. Dieses Ziel wird nach Ansicht des DBV verfehlt, wenn die genannte Verbändevereinbarung Teil des Energiewirtschaftsrechts wird. Er befürchtet, dass die Bundesregierung mit einer Anerkennung der Preisfindungsprinzipien der Verbändevereinbarung die Kontrollmöglichkeiten des Bundeskartellamtes wieder weitgehend beschneidet. Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Netzentgelte könnten nicht weiter betrieben werden. Die Folge wäre eine weitere Konzentration auf dem Strommarkt und damit weiterhin hohe Energiepreise für die Verbraucher.

Am 19. Februar 2003 hatte das Kartellamt erstmals eine Missbrauchsverfügung wegen überhöhter Netznutzungsentgelte erlassen. Diese richtet sich gegen den zum E.ON-Konzern gehörenden Netzbetreiber Thüringer Energie AG. Am 21. Februar 2003 hat das Kartellamt der Netzgesellschaft RWE Net AG in Dortmund untersagt, überhöhte Mess- und Verrechnungspreise bei Stromzählern zu erheben. Darüber hinaus wurde am 26. Februar 2003 ein weiteres Missbrauchsverfahren gegen die Unternehmen RWE und E.ON wegen überhöhter Regelenergiepreise eingeleitet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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