Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

DBV fordert wirksamen Hochwasserschutz / Ackerbauverbot kommt Enteignung gleich

(Berlin) - Das vorgesehene Ackerbauverbot hat nichts mit Hochwasserschutz zu tun. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) zur heutigen (17. Juni) ersten Lesung des Hochwasserschutzgesetzes im Deutschen Bundestag. Vielmehr bedeute das Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten eine Enteignung der Bauern von enormem Ausmaß mit immensen Entschädigungsforderungen gegenüber Bund und Ländern. Denn für das dann entstehende Grünland ist vielfach keine Verwendungsmöglichkeit absehbar. Die Landwirte an Gewässern würden wirtschaftlich ruiniert, ohne dass den Betrieben eine Perspektive gegeben würde.

Der Deutsche Bauernverband kritisierte zudem, dass es sich um eine groteske fachliche Fehleinschätzung handele, in Überschwemmungsgebieten käme es durch den Ackerbau zu einem flächenhaften Bodenabtrag. Den Beleg für diese Behauptung bliebe die Bundesregierung nach wie vor schuldig, kritisierte der DBV. Letztlich sei es ein Skandal, dass Bundesminister Jürgen Trittin ein Gesetz auf den Weg bringe, ohne eine Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, wie viele Flächen mit welchen wirtschaftlichen Verlusten betroffen seien.

Der DBV kritisierte, dass wichtige Maßnahmen eines vorsorgenden Hochwasserschutzes wie Deichpflege, Anlage von Hochwasserpoldern, Senkung des Flächenverbrauchs und Talsperrenmanagement im Gesetz nur unzureichend oder gar nicht angesprochen werden. Der Bauernverband fordert daher den Bundestag auf, von dem Berufsverbot für Ackerbaubetriebe an Gewässern Abstand zu nehmen und stattdessen wirkungsvolle Maßnahmen des Hochwasserschutzes zu ergreifen, den die deutschen Landwirte aktiv unterstützen. Ein Verbot der ackerbaulichen Nutzung schließe jedoch jegliche freiwillige Initiative oder Förderung gänzlich aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205

NEWS TEILEN: