Pressemitteilung | Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. (DBVA) - Bundesgeschäftsstelle

DBVA fordert Anhörung zum Kompromiss Pflegeberufereformgesetz

(Wiehl) - Ein wenig überraschend haben sich Vertreter von CDU/CSU und SPD Anfang April auf einen Kompromiss für das Pflegeberufegesetz geeinigt. Lange Zeit war das zuvor eingebrachte Gesetz auf erheblichen Widerstand gestoßen.

Die Einigung zum Pflegeberufegesetz beinhaltet eine Mischung aus Generalistik und fachlicher Spezialisierung. So soll es für alle Pflegeberufe zunächst eine zweijährige gemeinsame Ausbildung in allen Pflegeschulen geben. Anschließend können die Auszubildenden wählen, ob sie sich weiter in der generalistischen Pflege zur Pflegefachkraft ausbilden lassen wollen oder sich für eine einjährige Spezialisierung zur Alten- oder Kinderkrankenpflege entscheiden. Für das Feld der Krankenpflege sieht der Reformvorschlag keinen eigenen Berufsabschluss vor.

Allerdings sind viele Fragen offengeblieben und es kann zu nicht überschaubaren Umsetzungsproblemen kommen. Daher müssen alle Expertinnen und Experten sowie Fachverbände ausreichend Zeit bekommen, den bislang noch nicht vorliegenden neuen Gesetzentwurf und die dazugehörigen Verordnungen zu prüfen.

"Ob und wie der politische Kompromiss umsetzbar sein wird, ist im Wesentlichen von der inhaltlichen und fachlichen Ausgestaltung des Gesetzes und seinen Verordnungen sowie der Finanzierung abhängig", so Bodo Keissner-Hesse vom Vorstand des Deutschen Berufsverbands für Altenpflege e.V. (DBVA). Dieser hatte bereits Anfang April darauf hingewiesen, dass die inhaltlichen Leitlinien des Kompromisses diverse neue Fragen aufwerfen und auf bereits bestehende Fragen keine oder nur unzureichende Antworten geben. Der DBVA fordert deshalb, dass alle Experten sowie Fachverbände ausreichend Zeit bekommen, den immer noch nicht vorliegenden neuen Gesetzentwurf und die dazugehörigen Verordnungen zu prüfen.

In der letzten Woche wurde in der Sitzung des Gesundheitsausschusses ein Vorratsbeschluss zu einer Anhörung zu den Änderungsanträgen zum Pflegeberufereformgesetz gefasst - unter dem Vorbehalt, dass die Anhörung nur dann stattfindet, wenn die Änderungsanträge substanzielle Änderungen des Gesetzentwurfs enthalten.

Diese Anhörung hält der DBVA für dringend geboten, da substanzielle Änderungen am Gesetzentwurf notwendig sind und viele Fragen bisher nicht beantwortet wurden, die es in einer Anhörung zu klären gilt. Ganz gleich wie man zur Pflegeberufereform steht, eine öffentliche Anhörung zur Klärung der offenen Fragen sollte im Interesse aller sein. Der soziale und demografische Wandel der letzten Jahre hat gezeigt, dass Pflegekräfte insbesondere im Bereich Altenpflege/Langzeitpflege immer wichtiger werden.

Derzeit versorgen etwa 900.000 Altenpflegerinnen und Altenpfleger rund 2,3 Millionen pflegebedürftige Menschen. Bis 2050 wird die Zahl der pflegebedürftigen auf 4,8 Millionen anwachsen und somit auch den Bedarf an Pflegekräften in der Langzeitpflege mehr als verdoppeln.

Der Altenpflege ist es bisher sehr erfolgreich gelungen, diese Herausforderung anzunehmen und sie konnte ihre Ausbildungszahlen kontinuierlich steigern.

Dies macht der Berufsbildungsbericht 2017 erneut deutlich. Die Zahlen in der Altenpflegeausbildung wachsen weiter, während sie in der Gesundheits- und Krankenpflege leicht rückläufig sind. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung ist nach den Daten der Schulstatistik im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich um 1.766 bzw. 2,7 Prozent auf insgesamt 68.051 angestiegen. Die Zahl der Neueintritte in eine Altenpflegeausbildung ist mit 23.612 im Vergleich zum Vorjahr wiederum um 299 bzw. 1,3 Prozent gestiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Schulstatistik die zunehmenden Eintritte in eine verkürzte Altenpflegeausbildung nicht berücksichtigt werden und somit die Steigerungsrate noch höher ist. Nach den vorliegenden Meldungen der Länder ist für das Schuljahr 2015/2016 von bundesweit 27.246 Eintritten in eine Altenpflegeausbildung auszugehen.

Auch der Verbleib im Altenpflegeberuf ist deutlich höher, als oft dargestellt. Menschen, die einen Pflege- oder Gesundheitsberuf erlernt haben, wechseln im Vergleich zu anderen Berufsfeldern deutlich seltener ihren Beruf. Im Jahr 2013 lag die Stayer-Quote* bei 74,4 Prozent. Dies ist im Vergleich mit der durchschnittlichen Stayer-Quote von etwa 46,7 Prozent vergleichsweise hoch. Nur in den Sicherheitsberufen (79,3 Prozent), Gesundheitsberufen mit Approbation (83,8 Prozent) und sozialen Berufen (76 Prozent) war sie noch höher.

Angesichts dieser Zahlen gilt es aus Sicht des DBVA insbesondere sicherzustellen, dass das bisherige qualitative und quantitative sehr hohe Ausbildungsniveau in der heutigen Altenpflegeausbildung erhalten bleibt.

*Stayer-Quote: Bei den Erwerbspersonen wird differenziert nach Erwerbspersonen im erlernten Beruf und Erwerbspersonen im ausgeübten Beruf. Aus der Differenz dieser beiden Werte wird die Stayer-Quote (also der Verbleib derjenigen, die auch im erlernten Beruf tatsächlich tätig sind) ermittelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. Postfach 1366, 51657 Wiehl Telefon: 02262 999 99 14, Fax: 02262 999 99 16

(cl)

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