Pressemitteilung | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK)

DBfK protestiert gegen zu niedrige Zuordnung der Pflegeberufe im DQR

(Berlin) - In die Liste der im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordneten Berufe wurden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die bisher ausgeklammerten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aufgenommen und dem Niveau 4 zugeordnet. "Dies halten wir für sachlich falsch! Es wird dem im Krankenpflegegesetz geforderten Kompetenzniveau nicht gerecht. Das gilt im Übrigen gleichermaßen für die Zuordnung der Ausbildung in der Altenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege", sagt Gertrud Stöcker, Vize-Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). "Diese Zuordnung ist inhaltlich nicht nachvollziehbar. Für die Berufe nach dem Krankenpflegegesetz erfolgte sie nach Kenntnis des DBfK auch ohne Rücksprache mit dem fachlich zuständigen Bundesministerium für Gesundheit", so Stöcker weiter. Die Zuordnung wurde auf der Basis von Bildungsstrukturen und nicht des tatsächlich erreichten Kompetenzniveaus vorgenommen. Der DBfK hatte im Jahr 2009 mit Bildungsexpert/innen das Alten- und Krankenpflegegesetz geprüft und dabei festgestellt, dass die in den Gesetzen geforderten Kompetenzen eindeutig dem DQR-Niveau 5 entsprechen.

Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) soll es ermöglichen, Bildungsabschlüsse innerhalb der Europäischen Union zu vergleichen. In Deutschland hat man dies durch eine Orientierung an der Schulart (Berufsschule, Fachschule, Berufsfachschule) umgesetzt. Dadurch wird aber die mehr als 100 Jahre alte Benachteiligung in den Pflegeberufen fortgeschrieben. Die Absurdität der Zuordnung wird unterstrichen durch die Zuordnung der Pflegeassistenzqualifikation auf dasselbe Niveau. Es erreichen also sowohl die staatlich geprüfte Fachkraft für Pflegeassistenz (ein- oder zweijährig) als auch die Angehörigen der Heilberufe nach Art. 74 (19) GG Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in ihren Ausbildungen (dreijährig) das identische Kompetenzniveau. Das ist sachlich nicht zu begründen und auch nicht zu verstehen. Parallel dazu wird paradoxerweise die Heilerziehungspflege - ein eng verwandter Beruf - dem Niveau 6 zugeordnet. Die Forderung des DBfK an beide Ministerien, die Einstufung zu korrigieren, blieb ohne Erfolg.

Bei der Pflege handelt es sich um einen Mangelberuf mit großem Imageproblem. Das wird nun verschärft, indem auf der Grundlage bürokratischer Prinzipien eine Herabstufung des Kompetenzniveaus festgeschrieben wird. Die Botschaft in Gesellschaft und Berufsgruppe ist deutlich. Zudem unterliegt die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege den Richtlinienvorgaben der Europäischen Union (EU). Insbesondere der Widerstand Deutschlands hat 2013 eine allgemeinverbindliche Anhebung der Bildungsanforderungen in der Berufeanerkennungsrichtlinie (2013/55/EU) verhindert. Das Argument war dabei immer auch, dass die deutsche Ausbildung so hervorragend sei. Mit der Zuordnung zu DQR-Niveau 4 haben die zuständigen Ministerien jetzt aber europaweit transparent gemacht, dass sie das wohl selber nicht glauben. Dem Ansehen der deutschen Pflegeberufe in Europa wird damit erneut geschadet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK) Pressestelle Alt-Moabit 91, 10559 Berlin Telefon: (030) 219157-0, Fax: (030) 219157-77

(sy)

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