Pressemitteilung | Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV)

DDIV und wohnen im eigentum fordern Politik zum Handeln auf / Koalitionsvertrag zügig umsetzen / Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer stärken / Mindestanforderungen und Versicherungspflicht für Immobilienverwalter implementieren, Kontrollmöglichkeiten der Eigentümer stärken

(Berlin) - Neue Fälle von Missmanagement und Veruntreuung bei Immobilienverwaltungen zeigen akuten politischen Handlungsbedarf. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Verbraucherschutzverband wohnen im eigentum appellieren daher, zeitnah Mindestanforderungen und eine Versicherungspflicht für Immobilienverwalter einzuführen sowie die Kontrollmöglichkeiten der Wohnungseigentümer zu stärken.

Bereits seit vielen Jahren treten DDIV und wohnen im eigentum für Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme einer Tätigkeit als Immobilienverwalter ein. Der Koalitionsvertrag hat diesem Anliegen nun erstmals Rechnung getragen: Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Immobilienverwalter sollen kommen und die Qualität der Dienstleistung Immobilienverwaltung langfristig sichergestellt und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Aktuelle Veruntreuungsfälle durch Verwaltungen in Göppingen und Königswinter/Bonn - allein der Schaden der Wohnungseigentümer in diesem von wohnen im eigentum an die Öffentlichkeit gebrachten Fall wird auf vier Millionen Euro geschätzt - zeigen die Dringlichkeit politischen Handelns auf.

Beide Verbände sind sich einig, dass in der Gewerbeordnung entsprechende Zugangsvoraussetzungen bzw. Mindestanforderungen verankert werden müssen. Neben einer Versicherungspflicht ist das die Einführung eines Fach- und Sachkundenachweises zur Aufnahme der Tätigkeit als Immobilienverwalter.

"Wohneigentum ist Vermögensbildung! Dabei setzt der Gesetzgeber auf freiwillige Altersvorsorge und ist somit in der Pflicht auch adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Grundlage dafür bietet der Koalitionsvertrag, der jetzt umgesetzt werden muss", so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von wohnen im eigentum: "Die aktuellen Fälle zeigen auch: Effektiver Verbraucherschutz braucht sowohl qualifizierte Verwalter als auch die Stärkung der Kontrollmöglichkeiten durch die Eigentümer."

Der Zensus zeigte im vergangenen Jahr die hohe Bedeutung des Wohneigentums zur Vermögensbildung. Danach gibt es in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 9,3 Millionen Eigentumswohnungen. Das sind doppelt so viele Wohneinheiten wie kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen auf sich vereinen.

Quelle und Kontaktadresse:
Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) Stephanie Benusch, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin Telefon: (030) 30 09 67 90, Fax: (030) 30 09 67 921

(cl)

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