Pressemitteilung | Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV)

DDIV zu Antrittsbesuch bei Bundesumweltminister Dr. Peter Altmaier / Energiewende ohne Zugangsvoraussetzungen und Anreizsysteme für Immobilienverwalter nicht umsetzbar

(Berlin) - Zu einem ersten Informationsaustausch zum Energiekonzept trafen sich gestern die DDIV-Verbandsspitzen mit Bundesumweltminister Dr. Peter Altmaier. Der DDIV wies dabei mit Nachdruck daraufhin, dass die energetische Sanierung in Wohnungseigentümergemeinschaften mehrheitlich scheitern wird, wenn es weiterhin keine Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter gebe. Thematisiert wurde von Seiten des Verbandes auch ein finanzielles Anreizsystem für Verwalter bei erfolgreicher energetischer Sanierung. Altmaier signalisierte Verständnis für die DDIV-Positionen und regte einen offenen Dialog zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Spitzenverband der Verwalterwirtschaft an.

Als einer der ersten immobilienwirtschaftlichen Verbände hatte der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) Gelegenheit mit Bundesumweltminister Dr. Peter Altmaier sich in einem Grundsatzgespräch zum Energiekonzept 2050 auszutauschen. "Wir werten dies als Zeichen, dass das Bundesumweltministerium die wichtige Vermittler-Rolle des Verwalters im energetischen Sanierungs-Prozess anerkennt." so ein Fazit von DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler.

Der DDIV machte im Gespräch deutlich, dass neben den oft fehlenden Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) vor allem die unzureichende Qualifizierung des Immobilienverwalters ein Hemmnis bei der Umsetzung der Energiewende darstellt. Aus Sicht des DDIV ändere sich daran nur etwas, wenn stärker als bisher das Wirtschaftlichkeitsgebot energetischer Maßnahmen kommuniziert und die steuerliche Abschreibung endlich implementiert wird. Gleichzeitig müssten die Antragsbedingungen für KfW-Fördermittel vereinfacht oder spezifische KfW-Programme nur für WEG aufgelegt werden. Erst im vergangenen Jahr brachte eine Umfrage von DDIV und KfW hierzu teilweise niederschmetternde Erkenntnisse über Wissen und Abruf entsprechender Förderprogramme.

Um Verwalter einen Anreiz zu geben, energetische WEG-Sanierungsmaßnahmen zu forcieren, regte der DDIV an, ein festes KfW-Honorar analog den Baubegleitungen zu implementieren. In diesem Zusammenhang legte der DDIV auch dar, das die oft unzureichende Vergütung des Verwalters durch die WEG, letztlich auch dazu führen kann, dass qualifizierte Verwalter das Nachsehen zum Schaden der WEG haben. "Ohne ausreichende Qualifikation unseres Berufsstandes wird die Energiewende scheitern", weiß DDIV-Präsident Heckeler. "Wir brauchen zumindest eine Versicherungspflicht für Verwalter in der Gewerbeordnung sowie Sach- und Fachkundenachweise, allein schon im Interesse des Verbrauchers, schließlich steht die letzte halbwegs sichere Altersvorsorge von Hunderttausenden Bürgerinnen und Bürger auf dem Spiel.", so Heckeler, der mittlerweile mehr als 1.600 hauptberuflich tätige Immobilienverwalter hinter sich weiß.

Minister Altmaier signalisierte Verständnis für das Engagement des DDIV bei Zugangsvoraussetzungen sowie den Anstrengungen des Verbandes für mehr Qualität und Weiterbildung. Dies sei wichtig, so Altmaier, da der Verwalter eine tragende Rolle bei der Umsetzung des Energiekonzeptes 2050 einnimmt.

Quelle und Kontaktadresse:
Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) Pressestelle Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin Telefon: (030) 30 09 67 90, Telefax: (030) 30 09 67 921

(cl)

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