Pressemitteilung | DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.

DDV-Praxisleitfaden zum neuen Wettbewerbsrecht

(Wiesbaden) - Der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) hat einen praxisorientierten Leitfaden zum Umgang mit dem vor einigen Wochen in Kraft getretenen „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“ herausgebracht. Die Broschüre in der Reihe der DDV-Best Practice Guides mit dem Titel „UWG 2004 – Auswirkungen auf das Direktmarketing“ kann ab sofort im DDV-Shop kostenfrei als Printversion oder in digitaler Fassung angefordert werden.

Das novellierte UWG bringt auch für das Direktmarketing eine Reihe von Änderungen, die in der Praxis zu beachten sind und zum Maßstab des Handelns gemacht werden müssen. Die aktuelle DDV-Handreichung gibt auf der Grundlage einer pragmatischen Auslegung der für das Direktmarketing relevanten Vorschriften eine Orientierungshilfe für die Praxis. Der DDV hatte sich durch intensives Lobbying im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens für Änderungen der ursprünglichen Gesetzesvorlage ausgesprochen. So hatte der Verband im Rahmen einer wirksamen Selbstregulierung eine Optout-Lösung in Kombination mit einer verbraucherorientierten Telefon-Robinson-Liste vorgeschlagen. „Die Chance einer gesetzlichen Regelung, die den Bestimmungen in anderen europäischen Ländern entspricht, wurde vertan“, so DDV-Präsidentin Kerstin Plehwe. Dennoch konnte eine weitere Verschärfung der Rechtslage vermieden werden. Der Verband rät, sowohl für die Konzeption von Telefonmarketing-Aktionen wie auch mit der Durchführung von Call Center-Aktivitäten seriöse und kompetente Dienstleister zu beauftragen, um drohende juristische Klippen sicher zu umschiffen. Ein Verzeichnis seiner Mitgliedsunternehmen hält der DDV ebenfalls bereit.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Direktmarketing Verband e.V. (DDV) Hasengartenstr. 14, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/97793-0, Telefax: 0611/97793-99

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