Pressemitteilung | DEGAM - Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V.

DEGAM nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Präventionsgesetzes (PrävG)

(Frankfurt) - Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat unter Federführung von Dr. Uwe Popert (Sprecher der DEGAM-Sektion Versorgungsaufgaben) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Präventionsgesetztes (PrävG) erarbeitet und diese dem Bundesministerium für Gesundheit zur Kenntnis gegeben. Prinzipiell begrüßt die wissenschaftliche Fachgesellschaft den Gesetzesentwurf und die damit intendierte Stärkung der medizinischen Prävention. Die DEGAM weist aber auf das Risiko eines möglichen ineffektiven Ressourcenverbrauchs hin, der die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung gefährden könnte.

In einer Gesellschaft mit niedriger Geburtenrate und steigender Lebenserwartung wird ein Anstieg von Multimorbidität und chronischen Erkrankungen erwartet. Die DEGAM sieht deshalb die zukünftige Basisversorgung - insbesondere die hausärztliche Versorgung - gefordert und fühlt sich durch den vorliegenden Gesetzesentwurf besonders angesprochen. Gerade infolge der sehr hohen Inanspruchnahme durch die Bevölkerung bietet die hausärztliche Versorgung eine hervorragende Zugangsmöglichkeit für präventive Ansätze.

Von zentraler Bedeutung ist indes das Vermeiden eines ineffektiven Ressourcenverbrauchs. Bisher haben nur wenige präventiv ausgerichtete Interventionen in Studien messbare Erfolge zeigen können. Zudem wird die wichtige Verhältnisprävention in dem Gesetzesentwurf nur unzureichend berücksichtigt: Hierzu zählen unter anderem Nikotinstopp und vermehrte Bewegung sowie die Vermeidung überflüssiger Diagnostik und Therapie durch eine evidenzbasierte hausärztliche Versorgung. Vor der Einführung neuer Interventionen sollte deshalb geprüft werden, ob die Maßnahmen kosteneffektiv sind. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Präventionsziele mit vertretbarem Aufwand erreichbar sind. Etwaiger Mehraufwand für die entsprechende Versorgungsebene ist adäquat zu vergüten, zum Beispiel durch zusätzliches Personal oder eine direkte extrabudgetäre Honorierung.

Stellungnahmen zu ausgewählten Paragraphen des Referentenentwurfs des Präventionsgesetzes entnehmen Sie bitte direkt dem Positionspapier. Sie finden es unter dem folgenden Link: http://www.degam.de/positionspapiere.html.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM), c/o Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität , Institut für Allgemeinmedizin Pressestelle Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main Telefon: (069) 65 00 72 45, Fax: (069) 68 97 46 02

(wl)

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