Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS 2005: Job-Gipfel-Beschlüsse nicht zerreden – Gegenfinanzierung mit Augenmaß

(Berlin) - Beim DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS appellierte BStBK-Präsident Dr. Klaus Heilgeist am 23. Mai in Weimar an Regierung und Opposition, die Beschlüsse des Job-Gipfels nicht zu zerreden. Die Steuerentlastungen seien durchaus geeignet, die Position Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb deutlich zu verbessern.

Heilgeist bekräftigte zugleich die Kritik der Bundessteuerberaterkammer an einer Verschärfung der Mindestbesteuerung. Der Job-Gipfel schieße am Ziel vorbei, wenn Unternehmen durch die damit verbundene Einschränkung der Verlustverrechnung liquide Mittel entzogen würden, die sonst in einem beginnenden Aufschwung eingesetzt werden könnten.

Wenn darüber hinaus im Zuge der Gegenfinanzierung die Verlustverrechnung für Steuersparmodelle eingeschränkt werde, gehöre gleichzeitig die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Kommanditisten auf den Prüfstand. „§ 15 a EStG wird zumindest in Teilen überflüssig“, so der Präsident der Bundessteuerberaterkammer.

Auch die Beschlüsse zur Erbschaftsteuer enthalten begrüßenswerte Elemente. „Eine Reform der Erbschaftsteuer ist ein wichtiges Signal für den Mittelstand“, erklärte Heilgeist. Die Politik müsse aber den Mut aufbringen und auch große Betriebe entlasten. Ansonsten ginge die positive Signalwirkung für Teile der Wirtschaft wieder verloren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: 030/2400870, Telefax: 030/24008799

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