Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

DGB fordert gleiche Bedingungen für Industrien in Europa

(Berlin) - Aus Anlass der Verabschiedung des neuen Richtlinienentwurfs zur Übernahme von Unternehmen durch die Europäischen Kommission appellierten die beiden DGB-Vorstandsmitglieder Heinz Putzhammer und Dietmar Hexel am Oktober in Berlin an die Bundesregierung:

"Bei der aktuellen Beratung der Europäischen Übernahmerichtlinie muss sich die Bundesregierung in besonderem Maß dafür einsetzen, dass deutsche Unternehmen gegenüber Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten nicht benachteiligt werden", sagte Putzhammer. Für die Unternehmensübernahme müssten überall in Europa dieselben Bedingungen gelten. "Die Europäische Kommission hat gerade in diesem wichtigen Punkt die, nicht zuletzt auch durch das Europäische Parlament vorgetragenen, Bedenken in eklatanter Weise unberücksichtigt gelassen". Deswegen müsse die Bundesregierung in besonderem Maße darauf achten, dass durch die geplante Regelung kein Ungleichgewicht bei den zulässigen Abwehrmaßnahmen gegen Übernahmen entstünde.

"Der Staatsminister im Kanzleramt, Hans-Martin Bury, muss sich dafür einsetzen, dass die jetzt für Schweden und die südeuropäischen Länder gewahrten Vorteile zumindest durch für Deutschland vorteilhafte Regelungen ausgeglichen werden", sagte Putzhammer. "Es nicht einzusehen, warum die in Deutschland bereits abgeschafften Mehrfachstimmrechte von der Richtlinie unberührt bleiben, während die in Deutschland bestehende Möglichkeit der Vorratsbeschlüsse nur noch übergangsweise fortbestehen soll". Es könne nicht Ziel der europäischen Richtlinie sein, Übernahmeregelungen zu schaffen, die den gewachsenen Unternehmens- und Industriekulturen in der EU in ungenügender und undifferenzierter Weise Rechnung trügen. "Einer einseitigen Berücksichtigung der Interessen der Kapitaleigner treten wir entschieden entgegen", betonte Putzhammer.

"Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich für Ausgewogenheit einsetzt und insbesondere die Rechte der Aufsichtsräte verteidigt", sagte das für Mitbestimmung und Rechtspolitik zuständige DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel. Nach deutschem Recht bedürfe der Vorstand bei der Durchführung von Abwehrmaßnahmen gegen Übernahmen der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsrates. "Damit ist gewährleistet, dass Unternehmensübernahmen nicht dem unkalkulierbaren Spiel des Marktes überlassen bleiben, sondern dass Unternehmens- und Arbeitnehmerinteressen Berücksichtigung finden", betonte Hexel. "Denn schließlich sind Unternehmensübernahmen in der Regel mit weitreichenden Konsequenzen für die davon Betroffenen verbunden".

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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