Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

DHV will Qualifikationsweg zur Universitätsprofessur neu ordnen / Plädoyer für neue Personalkategorie Assistenzprofessur und klare Trennung von wissenschaftlicher Dienstleistung und Qualifikation

(Bonn) - Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat sich für eine stärkere Trennung von wissenschaftlichen Mitarbeiter- und Qualifikationsstellen ausgesprochen. Bereits nach der Post-Doc-Phase sollte eine nur in Ausnahmefällen reversible Entscheidung herbeigeführt werden, ob ein junger Nachwuchswissenschaftler die Karriere als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als zukünftiger Hochschullehrernachwuchs einschlägt, heißt es in einer Resolution des 65. DHV-Tags in Mainz. Dieses Y-Modell ermögliche denjenigen, die keine Qualifikationsstelle anstrebten, sich frühzeitig für andere Karrierewege innerhalb und außerhalb der Wissenschaft zu entscheiden. Die in einem berufungsähnlichen Qualifikationsverfahren als Hochschullehrernachwuchs ausgewählten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler könnten dagegen eine individuellere Förderung und eine weitaus bessere Perspektive auf eine Lebenszeitprofessur erhalten.

"An der bisherigen Vielfalt der Qualifikationswege würde sich nichts ändern" erläuterte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen, das Modell. "In einer dem Hochschullehrernachwuchs vorbehaltenen neuen Personalkategorie Assistenzprofessur (Assistant Professor) könnten Habilitanden, Juniorprofessoren und Nachwuchsgruppenleiter aufgehen." Für die Habilitation, die weiterhin den Hauptweg der Qualifikation zur Universitätsprofessur bilde, sei damit ein Vorteil verbunden. Auch Habilitanden könnten als Assistant Professor in den Genuss eines "Tenure Track" kommen, der ihnen bislang de facto verwehrt ist. Zudem werde mit dem Wegfall der Dienstaufgabe "wissenschaftliche Mitarbeit" dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine größere Selbständigkeit und Fokussierung auf die zukünftige Professorenaufgabe ermöglicht.

Kempen forderte, den Fakultäten und Universitäten im Rahmen ihrer individuellen Personalplanungskonzepte größtmögliche Freiheit über die Zahl von "Tenure Track"-Stellen zu geben. Um Hausberufungen zu vermeiden, sollten wie bei Juniorprofessuren bundesweit üblich "Tenure Track"-Stellen nur dann vergeben werden, wenn der Stelleninhaber vor Antritt der Stelle die Universität gewechselt oder während seiner Doktoranden- oder Post Doc-Zeit mindestens zwei Jahre außerhalb der die "Tenure Track"-Stelle vergebenden Universität gearbeitet habe. "Tenure Track-Stellen dürfen zudem nicht unter Stellenvorbehalt stehen", betonte Kempen. "Nur als vorgezogene Berufungen sind sie akzeptabel und sinnvoll. Tenure Track ist dann ein Mittel der Personalplanung und -gewinnung."

Der DHV-Präsident begrüßte die Forderung des Wissenschaftsrates, dass Bund und Länder bis zum Jahre 2025 zusätzliche 7.500 Professuren kapazitätsneutral schaffen sollten. Gegenüber der vom Wissenschaftsrat ebenfalls empfohlenen Umwidmung von wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen in Professuren gab er sich hingegen skeptisch. "Wissenschaftliche Mitarbeiter sind für die erfolgreiche Einwerbung und Abwicklung von Drittmittelvorhaben unverzichtbar. Lehrstühle mit einer Vielzahl von Mitarbeitern sind allein aufgrund ihrer Größe in der Lage, die Drittmittelvolumina zu generieren, auf die die deutsche Universität angesichts ihrer schlechten Grundfinanzierung angewiesen ist."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Pressestelle Rheinallee 18-20, 53173 Bonn Telefon: (0228) 9026666, Fax: (0228) 9026680

(mk)

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