Pressemitteilung | Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband

DIE LINKE bringt Volksabstimmungen in den Bundestag ein +++ Erste Lesung am 23. Mai

(Berlin) - Am kommenden Freitag (23. Mai) bringt die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf zur dreistufigen Volksgesetzgebung in den Bundestag ein (1. Lesung). Es ist die insgesamt zwölfte parlamentarische Initiative zur Einführung direktdemokratischer Instrumente auf Bundesebene. Mehr Demokratie begrüßt diesen Vorstoß. "Die Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene ist überfällig. Soll das Volk wirklich der Souverän sein, müssen ihm Mitentscheidungsrechte auch auf Bundesebene zugestanden werden", so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bundesvorstands Mehr Demokratie. Im Kern sei der vorgelegte Entwurf beispielhaft. Die Hürden für Volksinitiative und Volksbegehren seien moderat. Zu befürworten sei insbesondere, dass die Links-Fraktion auf Quoren beim Volksentscheid gänzlich verzichte.

Der Gesetzentwurf enthält auch ein sogenanntes obligatorisches Referendum bei der Übertragung von Hoheitsrechten an die Europäische Union, wenn beispielsweise der Vertrag von Lissabon geändert werden sollte. Dieses Instrument wertet Mehr Demokratie positiv, sollte jedoch auch dann zugänglich sein, wenn es um Grundgesetzänderungen geht.

Es fehle im Konzept jedoch das so genannte fakultative Referendum. Wie in der Schweiz würde es die Möglichkeit bieten, vom Bundestag beschlossene Gesetze von der Bevölkerung kassieren zu lassen. "In einer modernen direkten Demokratie sollte das Volk das erste und das letzte Wort haben können. Mit eigenen Initiativen können dann Themen gesetzt werden, mit dem fakultativen Referendum kann das Volk auf die Bremse treten", erläutert Beck. SPD und CSU hatten während der Koalitionsverhandlungen im vergangenen Herbst fakultative Referenden als Einstieg in die direkte Demokratie auf Bundesebene vorgesehen. Sie waren jedoch am Nein der Kanzlerin gescheitert.

Besonders kritisch sieht Mehr Demokratie an dem Vorschlag der Linken, dass bei einem Volksentscheid jede Fraktion des Bundestags einen eigenen Entwurf mit zur Abstimmung stellen kann. Somit wäre es möglich, dass die Bürgerinnen und Bürger über Vorlagen in der Zahl der Fraktionen plus der Vorlage aus der Bevölkerung zu entscheiden hätten. Bei der derzeitigen Zusammensetzung des Bundestags wären dies fünf verschiedene Vorschläge. "Diese Regelung behindert den Dialog im Parlament und die Kompromissfindung. Zudem wären die Menschen unter Umständen mit kaum voneinander abweichenden Vorschlägen konfrontiert", kritisiert Beck.

Abgelehnt wird von Mehr Demokratie der Vorschlag, dass jede Fraktion eine Sachfrage mit zur Abstimmung bei der Bundestagswahl stellen kann. "Diese Spielart öffnet dem Populismus Tür und Tor und lässt sich leicht für den Wahlkampf missbrauchen. Der Passus sollte aus dem Entwurf gelöscht werden", fordert Beck.

Zuletzt hatte die SPD im Juni 2013 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung ist bisher an der CDU/CSU-Fraktion gescheitert.

Gesetzentwurf Die LINKE: http://dip.bundestag.de/btd/18/008/1800825.pdf

Gesetzentwurf Mehr Demokratie: http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/MD-Gesetzentwurf_Volksentscheid.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Mehr Demokratie e.V., Bundesverband Pressestelle Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Telefon: (030) 42082370, Fax: (030) 42082380

(cl)

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