Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DIHK begrüßt Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu den golden shares

(Berlin) - "Jetzt ist es Zeit, dass die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag für eine EU-Übernahmerichtlinie vorlegt", fordert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Martin Wansleben anlässlich der Urteile des Europäischen Gerichtshofs am 4. Juni zu Aktiensonderrechten. Dabei sollte sich die Kommission auf der Grundlage der Vorschläge der von ihr eingesetzten Expertengruppe bewegen. "Der Ansatz der Experten, dass allein die Aktionäre über den Erfolg eines Übernahmeangebotes entscheiden sollen, überzeugt" so Wansleben.

Auch die Idee der Experten, im Falle eines Übernahmeangebotes den Aktiensonderrechten keine Sperrwirkung zukommen zu lassen, biete eine gute Gewähr für ein level-playing-field in der EU. Davon könne nur in den streng zu handhabenden Ausnahmefällen, die der Gerichtshof jetzt aufgezeigt habe, abgewichen werden. "Alle EU-Staaten sind nun aufgefordert, ihr Aktienrecht für den Binnenmarkt zu öffnen und von Verkrustungen zu befreien" appelliert Wansleben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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