Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DIHK lehnt Mehrwertsteuerpflicht im internationalen Luftverkehr ab / Deutscher Alleingang schwächt den Luftverkehrsstandort Deutschland

(Berlin) - Schädlich und in der Sache falsch - so bewertet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Mehrwertsteuerpflicht für grenzüberschreitende Flüge. Die bisherige Steuerbefreiung soll im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes aufgehoben werden. Über dieses Gesetz wird heute im Bundestag in erster Lesung beraten. Für internationale Flüge innerhalb der EU müsse dann zumindest für den deutschen Streckenanteil Mehrwertsteuer gezahlt werden.

Die Mehrwertsteuerpflicht führe weder zu mehr Steuereinnahmen, noch diene sie dem Umweltschutz oder helfe sie der Bahn. Sie widerspreche vielmehr den Gepflogenheiten des internationalen Luftverkehrs, der weltweit von der Mehrwertsteuer befreit ist. Bereits heute bemühten sich Flughäfen wie Amsterdam, Brüssel, Luxemburg und Zürich erfolgreich um deutsche Kunden. Angesichts der hohen Preissensibilität vieler Kunden sei schon bei einer geringen Erhöhung der Ticketpreise für Flüge von deutschen Flughäfen ein weiteres Abwandern zu erwarten. Offensichtlich sei der Bundesregierung nicht bewusst, dass eine einseitige Steuereinführung zu sofortigen Reaktionen des Marktes führe. Am Ende erziele der Staat nicht mehr, sondern weniger Abgaben. Der Luftverkehrsstandort Deutschland, durch seine Kapazitätsprobleme und restriktiven Lärmschutzanforderungen ohnehin in einer schwierigen Marktposition, werde weiter an Attraktivität verlieren.

Die Mehrwertsteuerpflicht werde auch nicht die Bahn stützen. Auf den längeren grenzüberschreitenden Verbindungen sei die Bahn durch ihre langen Fahrzeiten keine Alternative zum Luftverkehr. Es könne niemand ernsthaft glauben, dass auf Verbindungen wie Düsseldorf-Palma de Mallorca, München-Kopenhagen oder Frankfurt-London Fluggäste auf die Bahn umsteigen würden. Die Einführung der Mehrwertsteuerpflicht im Luftverkehr werde umso unverständlicher, wenn zugleich eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes im Schienenpersonenfernverkehr auf sieben Prozent ab 2005 geplant sei. Dabei lasse sich die Bahn ihre Infrastruktur über Baukostenzuschüsse teilweise vom Steuerzahler finanzieren, während der Luftverkehr seine Wegekosten über entsprechende Entgelte vollständig selbst trage.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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