Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DIHK warnt Unternehmen vor Verjährungsfalle

(Berlin) - Unternehmen können auf alten Forderungen sitzen bleiben und damit viel Geld verlieren, wenn sie nicht bis zum Jahresende gerichtlich Einspruch erheben! Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin. Der Grund: Zum 1. Januar 2005 kann erstmalig die kurze Verjährung von Forderungen nach den neuen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches eintreten. Betroffen sind Altforderungen, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung zum 01.01.2002 entstanden sind und für die nach neuem Recht die Verjährung auf drei Jahre verkürzt wurde. Die Folge: Offene Forderungen - gleich in welcher Höhe - wären mit Ablauf des 31.12.2004 nicht mehr durchsetzbar.

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben befürchtet, dass sich viele Unternehmen dieser "Verjährungsfalle" noch gar nicht bewusst seien. In Anbetracht milliardenschwerer Außenstände forderte er die Betriebe auf, umgehend bestehende Ansprüche zu prüfen. Dies gelte insbesondere für Kaufpreisforderungen im kaufmännischen Bereich oder Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen, wie z.B. rückständige Zinsen, für die früher eine vierjährige Verjährung galt, erläuterte Wansleben. Ebenso aber auch für Erfüllungs-, Bereicherungs- und Schadensersatzansprüche, für die das alte Recht unter Umständen sogar eine dreißigjährige Verjährung vorsah.

Geändert worden waren die Verjährungsvorschriften im Rahmen der sog. Schuldrechtsreform. Bis dahin gab es rund 130 verschiedene Fristen. Die Länge unterschiedlicher Fristen folgte nach Auffassung des Gesetzgebers bis dahin einem nicht mehr nachvollziehbaren System. Ähnliche Sachverhalte unterlagen unterschiedlichster Verjährung. Dies zog Wertungswidersprüche und Ungerechtigkeiten nach sich. Vor allem die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren wurde in vielen Fällen als unangemessen lang empfunden. Sie wurde deshalb durch eine dreijährige abgelöst und die Zahl der Ausnahmeregelungen drastisch reduziert. Neben verschiedenen Sonderregelungen sieht das Gesetz für Altansprüche, die zum 31.12.01 noch nicht verjährt waren, Übergangsregelungen vor. Die Dreijahresfrist solcher Ansprüche begann zum 1. Januar 2002 zu laufen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/203080, Telefax: 030/203081000

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