Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

DIW: Harmonisierung bei Mauteinführung notwendig

(Frankfurt am Main) - Das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hat in ihrem Wochenbericht Nr. 13-14/2003 unter dem Titel „Das Tauziehen um die Abgabenbelastung des Transportgewerbes ist nur über eine europäische Harmonisierung zu beenden“ die „Notwendigkeit einer Harmonisierung der fiskalischen Belastung in Europa“ mit Einführung von entfernungsabhängigen Straßenbenutzungsgebühren (Lkw-Maut) in Deutschland unterstrichen.

„Sowohl bei den fixen als auch bei den variablen Abgaben rangiert Deutschland weit oben.“ Diese Schlussfolgerung zieht das DIW aus einer Untersuchung der verkehrsspezifischen Abgaben auf Lkw in den 15 EU-Staaten, der Schweiz und Norwegen sowie den 4 assoziierten Staaten Polen, Tschechische Republik, Ungarn und Slowenien. Untersucht wurden sowohl fixe Abgaben (Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsabgaben) als auch die Mineralölabgaben in diesen Staaten. Im einzelnen zeigt der Vergleich für eine im internationalen Verkehr eingesetzte 40 t-Kombination bei einer jährlichen Fahrleistung von 135.000 km folgendes:

- Die jährlichen periodischen Abgaben (Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsabgaben) „von gut 2.000 Euro in Deutschland (gut 1.500 Euro Kraftfahrzeugsteuer und etwa 500 Euro Versicherungssteuer) werden nur von vier Ländern übertroffen.“

- Deutschland ist bei der Mineralölsteuer/Mineralölabgaben „auf Rang 3“ zu finden.

Das DIW fasst zusammen: „Für einen im internationalen Güterverkehr eingesetzten schweren Sattelzug liegt Deutschland unter den gewählten Bedingungen also im Bereich der Staaten mit hohen Abgaben.“ Höhere Abgaben wiesen nur die Schweiz und Großbritannien „als Inselstaat“ auf. Trotz der bei grenzüberschreitendem Einsatz der Fahrzeuge gegebenen Möglichkeit, durch entsprechendes Tankverhalten nationale Differenzen bei Dieselpreisen auszunutzen, bleiben nach DIW-Meinung „diese Diskrepanzen in den nationalen Abgaben bedeutsam.“ Die Harmonisierungsdefizite würden durch die in den vergangenen Jahren in den Niederlanden, Italien und Frankreich vorgenommene Erstattung geleisteter Mineralölsteuer, „die eine Entlastung bei dieser Abgabenkomponente von 5 Prozent bis 10 Prozent bewirkten“ sogar noch verstärkt. Bekanntlich dürfen Frankreich und Italien diese Subventionierung mit dem Segen der europäischen Finanzminister noch bis Ende 2004 gewähren.

Das DIW kommt aufgrund der ermittelten Abgabewerte für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug zu der bemerkenswerten Erkenntnis, dass „die fixen Abgaben, selbst wenn man vollständig auf sie verzichtete, kein auch nur annähernd ausreichendes Kompensationspotential für die Mehrbelastung durch die Autobahnmaut bieten“. Aber auch einer Kompensation über eine Rückerstattung von Mineralölsteuer sieht das DIW „enge Grenzen gesetzt“. Als „richtigen Weg“ zur Harmonisierung der Abgaben bezeichnet das DIW den von der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr vorgelegten Vorschlag, die Steuerregelung bei Kraftstoffen für gewerbliche Zwecke einerseits und für private Zwecke andererseits zu entflechten. Die Kommission hatte einen Leitsatz für gewerblich genutzten Dieselkraftstoff in Höhe von 350 Euro je 1000 Liter vorgeschlagen, der jährlich anhand des Verbraucherpreisindexes angepasst werden sollte. In einem Übergangszeitraum von 7 Jahren sollten alle nationalen Mineralölsteuersätze für gewerblichen Dieselkraftstoff an diesen Einheitssatz angeglichen werden.

Allerdings hat der ECOFIN in seiner Sitzung am 20.3.2003 gegen einen harmonisierten Einheitssteuersatz für Gewerbediesel entschieden. Stattdessen sollen nur noch Mindeststeuersätze für Dieselkraftstoff vorgesehen werden. Bereits heute liegt der deutsche Mineralölsteuersatz auf Dieselkraftstoff in Höhe von 47 Cent je Liter um mehr als 42 Prozent über dem für das Jahr 2010 vorgesehenen EU-Mindestsatz von 33 Cent je Liter. Damit zeigt sich: der vom BGL vorgeschlagene Harmonisierungsweg über eine Anrechnung der in Deutschland geleisteten Mineralölsteuer auf die zu zahlende Maut erweist sich einmal mehr nicht nur als notwendiger, sondern auch als einzig möglicher Schritt in Richtung einer Harmonisierung der fiskalischen Abgaben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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