Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV begrüßt Karlsruhes Entscheidung zum BKA-Gesetz

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt grundsätzlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Mittwoch zum BKA-Gesetz (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09).

Allerdings bedauert der DJV, dass das Gericht den im Gesetz nicht sehr stark ausgeprägten Schutz des Berufsgeheimnisses von Journalisten für hinreichend gehalten hat. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall bezeichnet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als "teilweisen Punktsieg für die Gegner des BKA-Gesetzes". Nach dem Richterspruch ist das Gesetz in weiten Teilen verfassungswidrig. So sei etwa der Schutz von Berufs-geheimnisträgern nicht hinreichend gewährleistet. Kritik übt Karlsruhe auch an der Weiterleitung von Daten, die Ermittlungsbehörden gewonnen haben, an öffentliche Stellen anderer Staaten. Grundsätzlich sei der Einsatz heimlicher Überwachungsmaßnahmen zur Terrorabwehr mit den Grundrechten vereinbar, meint das Gericht, aber die Ausgestaltung von Befugnissen genüge nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Als Konsequenz aus dem Urteil muss der Gesetzgeber das BKA-Gesetz in weiten Teilen bis Juni 2018 überarbeiten.

Die vorgegebene Überarbeitung des Gesetzes durch den Bundestag biete die Chance, die berechtigte Kritik des DJV wie auch anderer Medien- und Bürgerrechtsorganisationen erneut zu berücksichtigen, sagt der DJV-
Vorsitzende: "Bei der Neufassung muss aber erreicht werden, dass Journalistinnen und Journalisten vor Überwachungsmaßnahmen besser geschützt werden. Journalisten, die zum Beispiel über den Terror recherchieren, dürfen nicht ins Fadenkreuz der Ermittler geraten."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Pressesprecher Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(cl)

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