Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV fordert Abschaffung des Tendenzschutzes

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles aufgefordert, die Abschaffung des Tendenzschutzparagrafen in Angriff zu nehmen. In einem Schreiben an die Ministerin weist DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken darauf hin, dass sich der entsprechende Paragraf 118 Betriebsverfassungsgesetz zunehmend als Ärgernis erweise, weil das dort geschaffene Privileg von den Verlegern missbraucht werde. Der Tendenzschutz gesteht einem Verleger ausdrücklich das Recht zu, die politische Meinung seiner Publikation festzulegen. Darüber hinaus beschränkt der Tendenzschutz für Unternehmen in der Medienbranche effektiv das Recht auf betriebliche Mitbestimmung, da das Betriebsverfassungsgesetz nur teilweise angewandt wird. Das habe zur Folge, so der DJV-Vorsitzende, dass die Betriebsräte auf die Daten angewiesen seien, die veröffentlicht würden. Sie könnten keinen Wirtschaftsausschuss bilden und im Falle von Betriebsänderungen keinen Interessenausgleich verlangen.

"Die Medienunternehmen haben ihren Anspruch auf das Privileg verwirkt, weil sie die Voraussetzung für dessen Gewährung nicht mehr erfüllen und vorrangig nach rein wirtschaftlichen Aspekten geführt werden", heißt es in dem Schreiben an die Arbeitsministerin wörtlich. Beispiele dafür seien insbesondere die Kooperationen zwischen Zeitungstiteln in Nordrhein-Westfalen, die trotz unterschiedlicher Tendenz Texte und Bilder untereinander austauschten. Gerade in weitreichende wirtschaftliche Entscheidungen der Verlage mit Auswirkungen auf die dort arbeitenden Journalistinnen und Journalisten müssten die Betriebsräte eingebunden werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Pressesprecher Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(sy)

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