Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV gegen Beschränkungen der Medien im Tugce-Prozess

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Regularien für Berichterstatter aus dem Tugce-Prozess vor dem Landgericht Darmstadt als Einschränkung der Berichterstattungsfreiheit kritisiert. Nach Informationen, die dem DJV vorliegen, dürfen Journalistinnen und Journalisten im Gerichtssaal keine Laptops benutzen. Längere Prozesspausen, die die Journalisten für die Berichterstattung nutzen könnten, sind nicht vorgesehen. Wer den Gerichtssaal verlässt, verliert die Akkreditierung. Zudem hatte das Landgericht die Zahl der Presseplätze auf 25 beschränkt, die per Losverfahren vergeben wurden. Das Landgericht Darmstadt war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

"Das sind unerträgliche Zustände", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Der Tod der Studentin Tugce hatte die gesamte deutsche Öffentlichkeit tief bewegt. Es geht nicht an, dass das Landgericht Darmstadt das Verfahren wie einen Geheimprozess führt." Es sei darüber hinaus nicht nachvollziehbar, dass das Darmstädter Gericht nicht aus den Fehlern lerne, die bei der Akkreditierung zum NSU-Prozess in München gemacht worden seien. Der DJV-Vorsitzende forderte das Gericht auf, die Beschränkungen für die Journalisten unverzüglich aufzuheben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Pressesprecher Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(sy)

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