Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV rät Freien nach EuGH-Urteil: Urlaubsanspruch durchsetzen!

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband rät freien Journalistinnen und Journalisten, ihre Ansprüche auf nicht gezahltes Urlaubsentgelt durchzusetzen. Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Ende November, nach dem Urlaubsansprüche auch nachträglich geltend gemacht werden können (Az. C-214/16). Eine zeitliche Begrenzung sieht das europäische Recht dabei nicht vor. Nach der Analyse des Urteils durch den DJV ist klar, dass der Richterspruch nicht nur für Scheinselbständige, sondern auch für diejenigen Freien gilt, die von ihrem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig sind.

"Europa schafft Klarheit für die Freien", begrüßt DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall die EuGH-Entscheidung. Mit dem Urteil werde klargestellt, dass nicht gezahltes Urlaubsentgelt freier Mitarbeiter vom Arbeitgeber nachzuzahlen ist. Es sei im Sinne einer konstruktiven Lösung für alle Beteiligten, wenn die Medienhäuser von sich aus auf "ihre" Freien zugingen und die Nachzahlungen anweisen würden. Überall: "Rechtliche Auseinandersetzungen können vermieden werden. Das liegt an den Verlagen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner Torstr. 49, 10119 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(cl)

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