Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG-Informationsveranstaltung zu neuen Abrechnungsbestimmungen für Krankenhäuser und Krankenkassen

(Berlin) - Mit dem Ziel, Umfang und Streitpotential zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen abzubauen, wurden in der vergangenen Legislaturperiode neue gesetzliche Regelungen geschaffen. Diese sind nunmehr auf der Bundesebene "betriebsbereit" umgesetzt und werden heute in einer Informationsveranstaltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mit mehr als 300 Teilnehmern den Fachexperten vorgestellt und diskutiert.

Zur Eröffnung der Veranstaltung erklärte DKG-Präsident Alfred Dänzer:
"Wenn der neue Bundesschlichtungsausschuss und das neu vereinbarte Vorverfahren vor Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) von den Kassen konstruktiv gelebt wird, besteht zumindest die Chance, die erheblichen bürokratischen Belastungen der Krankenhäuser infolge der MDK-Streitigkeiten zu mindern. Das setzt aber voraus, dass die einzelnen Krankenkassen aufhören zu versuchen, über massenhafte Rechnungsinfragestellungen die Vergütungen der von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen zu kürzen. Neueste Umfragezahlen belegen, dass über 60 Prozent der Prüfanlässe darin bestehen, dass Krankenkassen nach Abschluss der Behandlung die Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung in Frage stellen.

In dem nunmehr vorgesehenen und eingerichteten Bundesschlichtungsausschuss können bundesweit auftretende medizinische Unklarheiten und Einschätzungsunterschiede schneller konsentiert werden, so dass sie vor Ort nicht mehr länger Gegenstand von MDK-Prüfungen sein müssten. Auch könnte das vereinbarte Vorverfahren dazu beitragen, die Einschaltung des MDK zurückzufahren und die verbindliche Vereinbarung von Verfahrensabläufen für alle Beteiligten zu mehr Verfahrenssicherheit und zur Beschleunigung der Verfahren führen.
Das ebenfalls gesetzlich neu geregelte verpflichtend zu durchlaufende Schlichtungsverfahren auf Landesebene bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Krankenhäusern und einzelnen Krankenkassen für alle Streitfälle mit einem Gegenstandswert unterhalb der Grenze von 2.000 Euro bleibt aus Krankenhaussicht wegen der Vielzahl möglicher Schlichtungen und des hohen Aufwands für die Organisation der Schlichtungsstellen kritisch. Es besteht die Gefahr, dass der Rechtsweg zu den Sozialgerichten durch überlastete Landesschlichtungsausschüsse blockiert wird."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Pressestelle Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Fax: (030) 39801-301

(sy)

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