Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG festigt Führungsposition der Krankenhäuser in der Qualitätssicherung

(Berlin) - Mit den Beschlüssen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) werden maßgebliche Weiterentwicklungen in der Qualitätssicherung der Krankenhäuser auf den Weg gebracht, die zu noch mehr Transparenz führen, Ergebnisbeurteilungen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung ermöglichen und Abrechnungsdaten bei den Krankenkassen regelhaft nutzen.
Nach Eingriffen an den Herzkranzgefäßen wird es künftig möglich sein, die Behandlungsergebnisse der Krankenhäuser mit Hilfe von Sozialdaten bei den Krankenkassen auch langfristig zu bewerten. Bei implantierbaren Defibrillatoren sollen in Zukunft stationäre Behandlungen eines Patienten verknüpft werden können, um Zusammenhänge zwischen Erst- und Folgebehandlungen zu erkennen.
Noch einmal verbessert wird auch die Transparenz der Qualität der Krankenhäuser. Künftig werden 295 Indikatoren von den Krankenhäusern veröffentlicht, die zuvor auf ihre Eignung zur Veröffentlichung überprüft wurden. Auch das Entlassmanagement der Krankenhäuser zur Sicherung einer guten Weiterbehandlung soll durch Mindeststandards besser strukturiert werden. "Mit diesen GBA-Beschlüssen werden Positionen aus dem von der DKG entwickelten Konzept zur Qualitätssicherung und Patientensicherheit konsequent umgesetzt und die Führungsposition der Krankenhäuser in der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen unterstrichen", so der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Pressestelle Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Fax: (030) 39801-301

(sy)

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