Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG fordert rasche Änderung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) / Koalition riskiert ungewollte Kostenlawine im Krankenhaus

(Berlin) – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat das generelle Verbot von Naturalrabatten für apothekenpflichtige Arzneimittel scharf kritisiert. „Der vorliegende Gesetzentwurf tritt eine Kostenlawine im Krankenhaus los, die dem politischen Willen diametral entgegensteht“, warnte DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers. Auch die vorliegenden Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen nähmen nicht von dem generellen Verbot für Naturalrabatte bei Arzneimitteln Abstand. Durch das Naturalrabattverbot werde den Kliniken ein wichtiges Instrument der kostenbewussten Unternehmensführung genommen.

Robbers forderte die Regierungsfraktionen mit Nachdruck auf, den Gesetzentwurf umgehend nachzubessern und Naturalrabatte im stationären Bereich zu belassen.

Im niedergelassenen Bereich würden Naturalrabatte zum gleichen Preis wie gekaufte Ware an die Kunden abgegeben und erhöhten den Gewinn der Offizinapotheke. In den Krankenhausapotheken hingegen würden die Präparate überwiegend im Klinikbetrieb selbst verbraucht. Aus zusätzlichen - im Rahmen von Naturalrabatten – gelieferten Arzneieinheiten kalkuliere die Klinik zusammen mit der gekauften Ware einen Mischpreis. Diese Einsparung werde zu 100 Prozent an die Krankenkassen weiter gegeben. Ein Gewinn beim Krankenhaus entstünde nicht. Gleiches gelte auch für die ambulante Versorgung im Krankenhaus.

Der DKG-Hauptgeschäftsführer betonte, die weiterhin möglichen monetären Rabatte für Arzneimittel seien im Kliniksektor faktisch schwer durchsetzbar. Anders als im niedergelassenen Bereich gebe es im Krankenhaus keine festen Herstellerabgabepreise und keine Vorgaben für die Preisbildung. Es sei bekannt, dass der Arzneimittelgroßhandel sich mit Preisnachlässen aus vertriebsstrategischen Gründen äußerst schwer tue. Ein Verbot der Naturalrabatte stärke letztlich nur die Industrie in der Abwehr von Preisnachlässen.

Robbers wies darauf hin, dass Arzneimittel, die im Krankenhaus verbraucht würden, im Rahmen der Kostenkalkulation in die Fallpauschalen einberechnet worden seien. Durch Naturalrabatte gesenkte Arzneikosten vergünstigten somit auch die Ausgaben der Krankenkassen für stationäre Behandlungen im Rahmen der DRG-Abrechnung (Diagnosis Related Groups). Eine Kostensteigerung könne hier nicht beabsichtigt sein. Greife das Gesetz, würden Kliniken über das Missverhältnis von Kalkulation und tatsächlichen Sachkosten massiv benachteiligt. Während die DRG-Fallpauschale Naturalrabatte eingepreist habe, müsste das Krankenhaus künftig unrabattierte Medikamente beziehen.

Der DKG-Hauptgeschäftsführer machte gleichzeitig deutlich, dass die Kliniken nach Kräften dafür einstünden, die Entlassungsverordnungen für den niedergelassenen Bereich durch die Angabe des Wirkstoffs kostengünstig auszugestalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

(sk)

NEWS TEILEN: