Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG und DPR zum Scheitern der Verhandlungen mit der GKV zu Richtwerten für Ausbildungsplatzkosten / Krankenkassen riskieren Pflegenotstand in Kliniken

(Berlin) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Pflegerat (DPR) haben das Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner zu Richtwerten für die Kosten von Ausbildungsplätzen im Krankenhaus scharf kritisiert. DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers betonte, die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV) hätten das Scheitern offensichtlich bewusst provoziert, indem sie es kategorisch ablehnten, über detaillierte und nachvollziehbare Richtwert-Vorschläge der DKG und des DPR zu verhandeln. Stattdessen hätten die Kostenträger auf ihrem inakzeptablen, da inhaltlich widersprüchlichen, Angebot beharrt. Robbers wies darauf hin, dass die Richtwert-Vorschläge der Kassenseite wesentliche Kostenbestandteile der Ausbildungsstätten unberücksichtigt gelassen hätten.

Die Präsidentin des DPR, Marie-Luise Müller, warnte: „Qualifizierte Pflegeausbildung gibt es nicht zum Nulltarif. Hilfebedürftige Menschen – und diese nehmen zu – haben ein Recht auf sichere und angemessene Pflege. Wer den Krankenhäusern, die sich verantwortlich der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe verpflichten eine realistische Finanzierung verweigert, provoziert vorsätzlich die Unterversorgung und den Pflegenotstand“. Der DPR habe sich verantwortlich zur konstruktiven Zusammenarbeit für bundeseinheitliche Richtwerte ab 2006 bereit erklärt. Die gemeinsam mit der DKG erzielten Ergebnisse seien realistisch und orientierten sich an den gesetzlichen Vorgaben, so Müller weiter.

Der DKG-Hauptgeschäftsführer machte deutlich: „Die Kassenseite verfolgt die Strategie, durch die Verhinderung von bundesweiten Richtwerten, bei den Budget-Verhandlungen mit dem einzelnen Krankenhaus Druck auszuüben, um niedrigere Werte zu erzielen. Durch die fehlenden Richtwerte sind die Schulen in den Krankenhäusern dann ernsthaft gefährdet, sich selbst zu tragen.“ Dies beträfe insbesondere die Kosten der Ausbildungsstätten und die zwangsläufigen Mehrkosten, die seit dem Jahr 2005 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben entstehen.

Robbers bezeichnete die Verhandlungstaktik der Krankenkassen als nicht verantwortbar. Wenn die Finanzierung der Ausbildung auf Dauer nicht kostendeckend sei, müssten sich viele Träger über kurz oder lang aus der Ausbildung verabschieden. Die Folgen seien ein drastischer Kapazitätsabbau bei den Ausbildungsplätzen und eine Verschlechterung der Ausbildungsqualität. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Bedarfs an Patientenversorgung aufgrund der Überalterung der Gesellschaft hätten die Kassen daher ein fatales Signal gesetzt. Die Haltung der Krankenkassen sei völlig kontraproduktiv, da hierdurch das Ziel, auch zukünftig ein bedarfsgerechtes Angebot an qualifiziertem Personal sicherzustellen, massiv gefährdet werde. Ein Mangel an ausgebildeten Fachkräften betreffe das gesamte Gesundheitswesen, da die Kliniken auch für viele andere Bereiche mit ausbilden. Die Krankenhäuser als Träger der Ausbildungsstätten müssten in die Lage versetzt werden, mit einer auskömmlichen Finanzierung ihre Aufgabe zur Nachwuchsausbildung wahrzunehmen.

Die gesonderte Finanzierung der Ausbildungsstätten ist durch die Einführung der fallpauschalierten Finanzierung im Krankenhaus erforderlich geworden. Mit den DRG-Fallgruppen (DRG=Diagnosis Related Groups) werden seit dem Jahr 2005 im Gegensatz zur früheren Finanzierungsform keine Ausbildungskosten mehr abgegolten. Der Gesetzgeber hat den Selbstverwaltungspartnern die Aufgabe erteilt, Richtwerte für die Kosten der Schulen im Krankenhaus zu vereinbaren. Diese umfassen die Aufwände zur Ausbildung in den nicht-ärztlichen Berufen – im wesentlichen die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflegerin/des Krankenpflegers, der Hebamme, der Krankenpflegehelferin und der medizinisch-technischen Assistentin. Nachdem in diesem Jahr die Ausbildungskosten aus den Klinikbudgets ausgegliedert und eigenständige Ausbildungsbudgets gebildet werden mussten, ist vom Gesetz künftig eine Angleichung dieser individuellen Ausbildungsbudgets an Richtwerte vorgesehen, welche von den Selbstverwaltungspartnern (DKG und GKV/PKV) ermittelt werden sollen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

(mm)

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